Liya0909
Hallo, folgendes Problem: Meine zweijährige Elternzeit läuft im September '16 aus. Habe damals direkten Beschäftigungsverbot bekommen . Habe letzten Monat meinem AG nochmal sp schriftlich mitgeteilt das ich September'16 wieder da sein werde und mich auf meine alte Arbeitsstelle freue und das Sie bitte doch sich melden sollen für einen Termin für nähere Informationen meiner Wiederaufnahme im Sepember. Paar Wochen später habe ich nun erfahren das ich erneut Schwanger bin und würde eigentlich nochmal ein beschäftigungsverbot erhalten. Die Ss habe ich meinem AG auch per Postweg mitgeteilt . Nun meldet sich keiner bei mir und weiß auch nicht ganz genau was die damit bezwecken wollen. Ich muss auch sagen das wir in Streit auseinander gegangen sind sodass weder ich noch Sie sich während der Schwangerschaft meines ersten Kindes und nach der Geburt gemeldet haben. Wie gehe ich jetzt vor ? Würden die sich denn noch melden ?Muss ich jetzt einfach nur zuhause rumhocken, die wissen Bescheid und gut ist? Oder kann ich mich mit diesem Problem auch woanders melden und die Haken dann bei meinem AG nochmal nach? Vielen Dank schonmal für die Antwort. Lg
Hallo, ist doch unproblematisch. Warum soll sich der Ag melden? Sie gehen doch eh nicht arbeiten. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Bis September ist es ja noch etwas hin. Ab da brauchst Du das BV ja auch erst. Du könntest sie etwas locken und um Übertragung der restlichen 12 Monate von Kind 1 bitten auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag. Da bittest Du um schriftliche Bestätigung. Wenn Du den Mut aufbringst dann gebe das sogar persönlich ab, dann muss ja eine Reaktion kommen. Auf jeden Fall alle Kontakte per Einschreiben, idealerweise bei so einem AG auch mit Rückschein. Das BV würde ich definitiv persönlich abgeben oder abgeben lassen und den Empfang quittieren lassen. Wirklich melden muss sich aktuell keiner bei Dir, aber Dich würde es beruhigen eine Resonanz zu bekommen. Verstehe ich. Bis September ist aber nun kein Handlungsbedarf für den AG.
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