Neo Augustaner
Hallo Frau Bader! Ich bin noch in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das zum 2012.2013 endet. Der Geburtstermin unseres Kindes ist der 28.10.2013. Am 29.07. hatte ich bereits schriftlich per Einschreiben meinen Wunsch der zweimonatigen Elternzeit als Vater meinem Arbeitgeber angegeben. Auf dieses Schreiben reagierte er über 4 Wochen nicht. Ich sah dies als genehmigt an. Dann kam in der 7.Woche vor der Geburt die Frage des Arbeitgebers, ob ich denn ganz in die Elternzeit gehen wolle oder weiterhin die 30Stunden/Woche beschäftigt bleiben wolle. Ich bestätigte daraufhin mit einem Erläuterungsschreiben, dass ich während der Elternzeit und Elterngeld-bezuges die 30 Stunden beschäftigt bleibe, jedoch auch schon über 100 Überstunden und noch 18 Urlaubstage bis zum Vertragsende habe- Darf mich der Arbeitgeber jetzt noch in die komplette Elternzeit schicken, also praktisch für die 2Monate freistellen und bekomme ich während dessen die Überstunden und Urlaubstage ausgezahlt, da mein Vertrag ja gleichzeitig auch ausläuft? Danke für die Antwort
Hallo, Sie können bis zu 30 Std/Wo arbeiten u bekommen dann wahrscheinlich nur den Grundbetrag vom EG. Auf diese 30 Std kann der Urlaub u je nach Vertrag auch die Überstunden angerechnet werden Liebe Grüsse, NB
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