Mitglied inaktiv
Mein Erziehungsurlaub endet im Juli. Jetzt teilte der Arbeitgeber mit, daß er mich aus wirtschaftl. Gründen anstatt wie vorher 30 Stunden nur noch 20 Stunden beschäftigen kann. Ist das rechtens, zu mal mir vorher eine Lohnerhöhung zugesichert wurde? Welche Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber nach meinem Erziehungsurlaub einzuhalten? Ist dringend, da er eine Entscheidung von mir verlangt.
Liene Dine, Ihr alter Arbeitsvertrag mit den alten Std. besteht weiter. Ohne Kürzung. Er kann Ihnen nur nach dem EU mit normalen Fristen eine Änderungskündigung aussprechen. Dagegen können Sie sich nur wehren, wenn der Betrieb mehr als 5 AN hat. Gruß, NB
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