Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber lehnt Elternzeit aus falschen Gründen ab.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber lehnt Elternzeit aus falschen Gründen ab.

QueenMum

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Wie ich schon mal geschrieben habe, kam heute das tolle Ablehnungsschreiben. Ich bin jetzt ziemlich sauer, denn die Art und Weise war ziemlich unmöglich. Die Chefin hat dies vor anderen MA und einem breitem Grinsen getan, mit der Meinung Sie wäre im Recht. Sie hat ablehnt aus dem § 15 abs 7 Verringerung der Arbeitszeit und der dauer des Arbeitsverhältnisses. Ich habe weder in meinem Schreiben erwähnt, noch habe ich dies je beabsichtigt. Ich will wie vertraglich vereinbart weiterarbeiten und habe dies sogar mit der korrekten Stundenanzahl zzgl. erforderlicher Mehrarbeit im Antrag/Mitteilung klar gemacht. Jetzt fragt sich, ob diese nicht lesen können oder tut mir leid das ich das sage, zu dumm sind. Ich rede hier von einem der größten AG Deutschlands ! Was soll ich denn nun tun, um nochmals begreiflich zu machen das es so nicht geht ? Zudem hat man mich auf dem Arbeitsplan für April ganz normal bis ende des Monats eingetragen ( Elternzeitbeginn ist der 22.04 und der Plan wurde Mitte März erstellt nach dem Eingang des Antrages) Ich will ja nur im äußerten Notfall einen Anwalt einschalten. Ich bin eigentlich der Meinung man sollte das schon wie Erwachsene miteinander umgehen. Irgendwie habe ich immer noch den Eindruck man muss sich als Mutter einschuldigen wenn man seine Rechte geltend machen will.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entschuldigung - ich weiß gerade gar nicht, worum es geht. Bitte den Sachverhalt kurz zusammenfassen. Liebe Grüße NB


mellomania

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hi. könntest du nochmal bitte kurz umreißen worum es geht? sonst sucht man sich im forum einen wolf :-)


Mamamaike

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Hallo, wenn es ein großer AG ist, gibt es doch Vorgesetzte, eine Personalabteilung, eine Rechtsabteilung? Leg Einspruch ein und wende Dich mindestens an eine Stufe höher. Viele Grüße


cube

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Ich zumindest verstehe auch aus deinem alten Post gar nicht, worum es geht. TZ in EZ? Arbeiten nach der EZ oder wie? Beschreib doch mal bitte kurz, was du beantragt hast und was der AG da blehnt.


QueenMum

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Ich hatte bei meinem neuen AG den Rest meiner Elternzeit geltend gemacht und auch das ich meinen Vertrag wie vereinbart fortführen werde. Die Elternzeit wurde bestätigt. Nun kam gestern die Ablehnung der Teilzeit, da ich ja angeblich die Wartezeit von 6 Monaten nach §15 abs.7 nicht erfülle und eine Verringerung der Arbeitszeit nicht zugestimmt wird. Nun ja entweder können diese nicht lesen oder haben halt keine Ahnung. Ich habe weder die Verringerung der Arbeitszeit noch sonst irgendetwas in dieser Art mitgeteilt/gewünscht, sondern mitgeteilt ich werde während meiner Elternzeit wie vereinbart 21 std. wöchentlich zzgl der eventuell erforderlichen Mehrarbeit weiterarbeiten/zur Verfügung stehen. Es geht in meinem Fall ´´ um die Fortsetzung der Teilzeit beim gleichen Arbeitgeber´´ dieses Recht bleibt laut § 15 abs 5 unberührt und bedarf keiner Einverständnis des AG. Oder auch so : Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze von 30 Wochenstunden ausgeübt, kann diese Teilzeitbeschäftigung unverändert fortgesetzt werden. Es bedarf dann keines Antrags. Natürlich muss ich mich jetzt eine Stelle höher beschweren, allerdings wollte ich es ja erstmal im guten versuchen.


Kärchen

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Hallo Queenmum, ich habe auch nochmal den alten Post und jetzt deine Erklärung gelesen, aber werde immer noch nicht schlau daraus, was du eigentlich beantragst hast. Du arbeitest regulär TZ (weniger als 30 Stunden) und Du hast nun EZ eingereicht, möchtest aber in dieser EZ genauso weiterarbeiten wie bisher??? Ist das so korrekt? Warum hast du dann EZ eingereicht? Da habe ich doch irgendetwas missverstanden, oder?


QueenMum

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ganz einfach, wegen dem Kündigungsschutz.


cube

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Kann es sein, dass du die Fristen nicht eingehalten hast? "Einhalten der Mitteilungsfrist von 7 Wochen (bis zum 3. Geburtstag des Kindes) bzw. 13. Wochen (zwischen dem 3. und 8. Geburtstag)" Oder du noch keine 6 Monate im Betrieb beschäftigt warst? "Das Arbeitsverhältnis besteht mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung"


QueenMum

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doch alle fristen sind eingehalten und die Elternzeit auch bestätigt. Die 6 Monatsfrist gilt nur bei einer Verringerung der Arbeitszeit und hat nichts mit meinem Anliegen zu tun. Normalweise machen dies hauptsächlich Männer, da die Frau ab Geburt gehen dies war aber bei mir nicht der Fall.


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