Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin noch bis Dez. in EZ. Habe keine Verwandschaft oder andere Möglichkeiten über Betreuung von 16Uhr hinaus. Vorher arbeitete ich von 6-14.30.Vor Dez. hat mein Chef nichts und ab Dez. wahrscheinlich nur in einer anderen Abtl. von 10-19Uhr....Das geht nicht! Nun meine Fragen: 1. Muß er mir nicht etwas schon in der EZ halbtags zu Zeiten die ich vertreten kann anbieten?Sprich ab September oder so. 2.Kann er mir nicht erlauben zumindest von Sept.-Dez.oder länger wo anders einen Halbtags Job zu suchen, ohne das ich kündige? 3.Muß er mir meinen alten Job geben? 4.Wenn er dir nichts passendes geben kann stünde mir eine Abfindung zu, ist das richtig? LG
Hallo, das alles hängt vom Arbeitsvertrag ab. 1. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 bzw. 8 Wo. (je nach Geburtsdatum des Kindes) vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. 2. Ja, Sie können mit seiner Zustimmung woanders arbeiten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegensprechen 3. Es gibt keinen gesetzl. Anspruch auf Abfindung. Er könnte dann betriebsbedingt kündigen (Sozialauswahl beachten) u Ihnen zur gütlichen Einigung eine Abfindung anbieten Liebe Grüsse NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, von Januar 2024 - Februar 2025 war ich krankgeschrieben. Zum 31.5.2024 habe ich einen Aufhebungsvertrag beim alten AG unterzeichnet und von Juni 2024 - Februar 2025 weiterhin Krankengeld bezogen. Ab 01.03.2025 habe ich einen neuen Arbeitsgeber und am 04.03.2025 wurde bei einer Vorsorgeuntersuchung eine Schwangerschaft i ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Hallo, Ich bin alleinerziehende Mama eines Kleinkindes (2), habe einen Vollzeitvertrag an einer Schule und bin nach der Elternzeit auf Teilzeit mit ca. 40 Prozent wieder eingestiegen. Der Teilzeitantrag muss jedes Schuljahr neu gestellt werden und wurde von unserer Schulleitung bereits für das kommende Schuljahr abgezeichnet, ich habe jedo ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, Hab zwei Kinder 2 (8) und 4 (10) Klasse. Bin in das Unternehmen zurück weil man darmals dringend Mitarbeiter gesuchte hatte und es auch von der Arbeitszeit und Schule immer gut gepasst hat, was sich wohl in den nächsten Wochen ändern soll,der Chef möchte sich neu Aufstellen und kündigt Mitarbeiter die sein Vorhaben nicht u ...
Was passiert, wenn Eltern mehrere Kinder haben? Werden die vom Arbeitgeber gezahlten Zuschüsse gleichmäßig auf jedes Kind verteilt, erhält jedes weitere Kind weniger, oder bekommt nur das erste Kind einen Zuschuss, während die anderen Kinder keine Unterstützung erhalten?
Hallo Frau Bader, Im Moment ist eben Erkältungszeit und unser Kind ist schon seit Anfang Dezember immer mal wieder am kränkeln. Mal mehr mal weniger stark. Ich arbeite im Gesundheitssystem mit Terminen, und heute morgen ereignete sich die Situation, das mir mein Kind in der Gaderobe der KiTa sagte, das es ihm nicht gut gehen würde. Also habe ich ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe mir heute für meinen AG meine Schwangerschaftsbescheinigung geben lassen Da steht das Datum der Feststellung das heisst mein Arbeitgeber sieht wenn ich ihm das am Montag an meinem ersten Arbeitstag gebe das ich schon vor vertragsunterzeichnung schwanger war. Kann er mich kündigen oder den Vertrag zurück ziehen?
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag