Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber kürzt Stunden während BV um 7,5 Std/Woche - ohne Absprache

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber kürzt Stunden während BV um 7,5 Std/Woche - ohne Absprache

josie2413

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte am 1.2.14 schon einmal eine Frage eingestellt, auf die Sie mir auch antworteten. Nun gibt es einen neuen Sachverhalt und ich möchte Sie bitten, meine Frage durch zu lesen und mir zu antworten. das Gebwerbeaufsichtsamt sieht mich übrigens auch im recht, kann aber nichts für mich tun. Ich bin staatl. anerkannte Erzieherin. Seit 1.11.2011 war ich als Gruppenleitung in einem Hort mit 30 Std / Woche eingestellt. Im August 2012 wurde ich schwanger. Am 2.4.2013 wurde meine Tochter 5 Wochen zu früh geboren. Am 21.5.2013 verstarb sie nach sieben Wochen. Mein Mutterschutz ging noch bis zum 30.7.2013. Am 30.7.2013 ( Am letzten Tag meines Mutterschutzes ) unterzeichneten mein Arbeitgeber und ich meinen neuen Vertrag für einen Stellenwechsel innerhalb der gleichen Einrichtung, in der ich bisher arbeitete, wohlwissend, dass ich noch längerfristig krank geschrieben sein würde, da ich psychisch noch nicht in der Lage war meine Arbeit wieder auf zu nehmen. Ich wurde als Gruppenleitung in der Integrationsgruppe eingestellt , was eine Stundenerhöhung mit sich brachte. Mein Vertrag beläuft sich seit dem 30.7.2013 auf 37,5 Std / Woche. Vom 31.7.2013 an wurde ich krank geschrieben. In den ersten 6 Wochen meiner Krankheit erhielt ich Gehalt von meinem Arbeitgeber. Es wurden meine regulären 37,5 Std / Woche berechnet ( Dies kann ich meiner Verdienstabrechnung entnehmen und auch dem ausgezahlten Gehalt, was 283 Euro netto höher ausfiel, als das Gehalt, was ich während meiner 30 Std Stelle erhielt. ). Ab dem 11.9.2013 fiel ich ins Krankengeld. Ich bekam anteilsmäßig für das Jahr 2013 Weihnachtsgeld, auch auf Grundlage der neuen Stelle aus gezahlt. Am 2.12.2013 begann ich mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme. Vom 6.12.2013 - 13.12.2013 war ich mit Verdacht auf eine Eileiterschwangerschaft krank geschrieben - die Wiedereingliederung wurde unterbrochen. Seit dem 16.12.2013 besteht für mich ein, von meinem Gynäkologen ausgesprochenes Beschäftigungsverbot, auf Grund einer neuerlichen Schwangerschaft. Ich habe somit meine neue Stelle , bis auf 4 Tage in der Wiedereingliederung nie angetreten. Für den Dezember 2013 bekam ich vom 16.12.2013-31.12.2013 mein Gehalt bezahlt. Die Höhe schien mir auch wieder der neuen Stelle bzw der 37,5 Std / Woche zu entsprechen. Allerdings bekam ich keine Verdienstabrechnung. Mein Januargehalt fiel dann wider erwarten sehr gering aus. Ich bekam 50 Euro netto weniger überwiesen als noch zu Zeiten meiner 30 Std Stelle. Auf Nachfrage wurde mit mitgeteilt, dass im System stehe, dass auf Anordnung des Geschäftsführers 30 Std / Woche ausgezahlt würden. Ich hätte meine Stelle nie an getreten und solle froh sein überhaupt Geld zu bekommen. Es würde ein Durchschnittsgehalt aus den 3 Monaten vor Beginn meiner Schwangerschaft errechnet. Da ich vor der neuen Schwangerschaft krank gewesen sei, würde die Zeit davor zu Grunde gelegt. Am 6.2.2014 bekam ich die Rückrechnung für das Dezember Gehalt 2013 ( die erste Abrechnung bekam ich bis heute nicht ). Daraus ging hervor, dass man mir für Dezember 2013 rund 97 Euro netto zu viel bezahlt habe, was man mir nun im Januar abzog. Ebenfalls erhielt ich die Verdienstabrechnung für Januar 2014. Aus beiden Abrechnungen geh hervor, dass man mir 30 Std / Woche zu Grunde legt. Aber mein Vertrag beläuft sich seit 30.7.2013 auf 37,5 Std. Man teilte mir mit , dass vom Entbindungstermin 280 Tage zurückgerechnet werden. Dies würde in meinem Fall bedeuten, dass ab dem 3.11.2013 die letzten drei Monate zu Grunde gelegt würden. Das wäre der Zeitraum vom 11.8.2013 - 3.11.2013. In dieser Zeit bestand mein neuer Arbeitsvertrag mit der Stundenerhöhung bereits. Ab diesem Tag werde das Gehalt der letzten drei Monate für die Berechnung des Gehaltes zu Grunde gelegt. Da ich aber die Stelle nie an getreten hatte, würden die drei Monate vor der Krankheit zu Grunde gelegt - unabhängig davon, ob der neue Vertrag schon bestanden hatte - ich hatte nie gearbeitet ( Ich hatte aber doch am Beginn meiner Krankheit für 6 Wochen Gehalt für meine neue Stelle bezogen, auch obwohl ich die neue Stelle nie angetreten hatte ). Somit ging man in die Zeit vor der Entbindung meiner verstorbenen Tochter zurück. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch einen Vertrag über 30 Stunden hatte, werden diese nun auch zu Grunde gelegt. Ich bin der Meinung, dass mir meine, im Arbeitsvertrag stehenden 37,5 Std berechnet werden müssen, auch wenn ich die Stelle nicht antreten konnte. Ich hätte sehr gerne Ihre Einschätzung zu diesem, recht kompliziertem, Fall. Herzlichen Dank, K.Amrein


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, solle, das kann ich im Rahmen von diesem Forum nicht alles lesen. Bitte kurz und allgemein fragen. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Wenn die Gewerbeaufsicht schon auf deiner Seite ist....dein AG aber weiterhin nicht, dann brauchst du einen Anwalt, der deine Rechte durchsetzt! Oder du versuchst es mal über die Gewerkschaft... Ich teile deine Meinung, dass dein AG nicht monatelang den höheren Lohn zahlen kann, um dann irgendwann einen Zeitpunkt festzulegen, ab wann das nicht mehr gelten sollte! Zweifelt er eure Vereinbarung an, dann müsste er es ab 31.07. tun und nicht zwischendrin! Es kann schon sein, dass er sich für die Berechnung des BV-Lohns auf die Zeit vor der ersten Schwangerschaft berufen möchte. Weise daraufhin, dass das nicht möglich ist, weil zwischendrin eine Vertragsänderung "von nicht vorrübergehender Dauer" eingetreten ist, die dein AG bei der Berechnung zu berücksichtigen hat. Frag doch mal die KK, welche Berechnungsgrundlage herangezogen wird! Ich mein, dass das Gehalt aktuell und fiktiv berechnet werden muss, weil dein Gehalt immer gleich bleibt und die Zeit vor den Krankschreibungen und Schwangerschaft noch mit altem Vertrag waren. Gruß Sabine


luvi

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Hallo, Erst mal möchte ich Dir für Deine jetzige Schwangerschaft wünschen. Mir ging Dein Text sehr nahe, denn auch ich habe ein Frühchen. Ich bin jetzt nicht Frau Bader, aber auch ich sehe es wie Du. Du musst nach Deinem aktuellen Vertrag bezahlt werden. Im Beschäftigungsverbot muss immer das bezahlt werden, was man auch bekommt, wenn man arbeiten würde, bei Dir also nach dem neuen Vertrag. Auch wenn man nie eine Stelle angetreten hat, aber einen Vertrag unterzeichnet hat, bekommt man im Beschäftigungsverbot das Gehalt, das dem Vertrag entspricht. Ich verstehe nicht, warum Dir das Gewerbeaufsichtsamt nicht helfen kann. Meiner Meinung nach sind die auch für so was zuständig. Hast Du schon mal beim Arbeitsgericht nachgefragt? lg Luvi


luvi

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natürlich wünsche ich Dir viel GLÜCK für Deine jetzige Schwangerschaft. Da habe ich tatsächlich das wichtigste vergessen.


josie2413

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Liebe Sabine, liebe Luvi, Herzlichen Dank schon einmal, für eure Antworten und Meinungen hierzu. Ich frage mich auch, warum das Gewerbeaufsichtsamt mir nicht weiter helfen kann, aber es ist dennoch gut zu wissen, dass auch dort der Fall zu meinen Gunsten gesehen wird. ich bin auf Frau Baders Antwort gespannt. Meinen Fall hatte ich ja wie gesagt schon ähnlich geschildert, allerdings ging ich da noch von " nur zu weinig " gezahltem Gehalt aus und wusste da noch nicht, dass man mir tatsächlich 7,5 Std genommen hatte, was ja alles noch einmal in anderem Lich erscheinen lässt, gerade auch durch die Begründung, warum mir nun 30 Std statt 37,5 berechnet werden. Als ob ich im letzten Jahr nicht genug durchstehen musste. Diese Schwangerschaft ist ein Segen für mich, den ich nie erwartet hätte.... Ich werde weiter berichten... Danke für eure guten Wünsche für meine jetzige Schwangerschaft... Liebe Grüße, Kerstin


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