Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber hat Stunden gekürzt

Frage: Arbeitgeber hat Stunden gekürzt

JudithMaria91

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Hallo, letztes Jahr begann meine Schwangerschaft am 21.03.2016. Mein Arbeitgeber hat mir meine Stelle gekürzt - allerdings aus betriebsinternen Gründen, hat mir aber - und das auch schriftlich von "ganz oben" - zugesagt, dass meine Stunden wieder auf die vorherige Stundenzahl aufgestockt werden und der Bitte, den vorübergehenden Vertrag zu unterzeichnen (mit weniger Stunden, einen neuen Vertrag würde es geben (das habe ich schriftlich) sobald die Stadt für die ich in meiner Tätigkeit zuständig war meine Stunden offiziell aufgestockt hat. das war nur noch eine formalität, mündlich war das alles schon besprochen mit dem brügermeister , meiner zuständigen Ansprechperson und dem Stadtrat.) Das war ganz sicher so, da die Stadt für die ich zuständig war die Aufstockung auch sofort in die Wege geleitet und dieser zugestimmt hat. Bedeutet, dafür gibt es auch Zeugen. Als mein Chef dann kurz darauf von meiner Schwangerschaft erfuhr, stockte er meine Stunden nicht wieder auf. Als ich mich auf das Schriftstück bezog wurde behauptet, dass die erneute Erhöhung der STunden lediglich ein "in Aussicht stellen" war, keine sichere Zusage. Die Stadt war auch sehr verwirrt und nicht gut darauf zu sprechen. Jedenfalls hatte ich dann statt 36h/woche nur noch 28/woche bis zum Ende des Jahres 2016. Mein Vertrag war befristet und wurde auch nicht verlängert. Elterngeld habe ich nun auch entsprechend weniger. Besteht die Chance, dies einzuklagen mit Erfolgsaussichten??! Freundliche Grüße, JM


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zum einen kann man die Situation ohne nähere Informationen schlecht einschätzen, zum anderen ist es sehr spät Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Das hättest du doch damals einklagen müssen, als die Aufstockung zeitlich dran gewesen wäre. Nun hast du doch mit der geringeren Stundenzahl gearbeitet und somit auch deinerseits den Vertrag nur über die geringere Stundenzahl erfüllt. Wie soll man das 10 Monate nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses noch ändern?


JudithMaria91

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Hätte ich tun sollen, da es mir aber psychisch an der Arbeitsstelle so schlecht ging durch die schlechte Behandlung durch den Arbeitgeber und Mobbing durch MItarbeiter war ich dazu nicht in der Lage schwanger diesen Kampf auszutragen. Daher hat mir der Psychiater u.a. auch ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilt. Meines Erachtens hätte mir der AG aber die Stunden nicht kürzen dürfen... Weiß nicht ob es schon verjährt ist, dachte es sind 3 Jahre Zeit.... Da ich nun nicht mehr schwanger bin, könnte ich es jetzt versuchen, der Schaden daraus besteht ja akut jetzt immer noch..


Mitglied inaktiv

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Bin gespannt was Frau Bader dazu sagt, aber ich finde, das hättest du damals einklagen müssen. Der AG hat dir die Gehälter gezahlt, die Umlagekasse hat sie längst erstattet - das ist alles abgeschlossen.


cube

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Hi! Wenn ich dich richtig verstehe, ist dein AG nicht die Stadt - deine Arbeitszeit jedoch abhängig davon, ob die Stadt (als Auftraggeber an deinen AG) ihr Stundenkontingent aufstockt? Dann ergeben sich für mich nämlich 3 Punkte: 1. Dein AG hat dir NICHT schriftlich zugesichert, zum Datum xy eine Aufstockung vorzunehmen. Er hat - so verstehe ich dich zumindest - schriftlich zugesichert, dass wenn die Stadt als Auftraggeber aufstockt, deine Arbeitsstunden ebenfalls aufgestockt werden. Also tatsächlich ein "in-Aussicht-stellen in Abhängigkeit von einer dritten Partei". 2. Du hast einen neuen Vertrag unterzeichnet, in dem du weniger Stunden arbeitest. Sofern in diesem nichts vermerkt ist von Aufstockung zum Datum xy und das andere Schriftstück eben nur ein "in-Aussicht-stellen" beinhaltet - dann gilt der Vertrag wie von dir unterzeichnet. 3. Siehst du in dem ganzen Anlass zur Klage, da du nur unterschrieben hast, weil es mündliche Zusagen gab, hättest du das sofort bei Verweigerung der Aufstockung tun müssen So blöd dass für jemanden der sich sehr angeschlagen fühlt auch ist - es gibt Fristen, die einzuhalten sind. Im Zweifelsfall hättest du jemanden bitten können, dir dabei zu helfen oder einen Anwalt beauftragen können. Das soll nicht heißen, dass du keine Chancen hast oder irgendetwas selber schuld bist! Jeder AG, der auf Grund von Schwangerschaft plötzlich jemanden benachteiligt, verhält sich nicht korrekt. Aber ich bezweifle einfach, dass du hier (noch) eine Rechtsgrundlage zur Klage hast.


Mitglied inaktiv

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Judith, du hast schwanger oder kurz davor einen Änderungsvertrag mit weniger Stunden unterschrieben. Das darfst du natürlich, hättest du aber nicht gemusst. Nur leider ist diese Unterschrift das Entscheidende. Egal ob du zu dem Zeitpunkt von deiner Schwangerschaft wußtest oder nicht, die Änderung ist nun mal rechtswirksam. Die kann man nicht rückgängig machen. Die in Aussicht gestellte aber nicht eingetretene Wiederaufstockung anzufechten, nachdem so lange Zeit vergangen ist - das hättest du sofort tun müssen, als die Aufstockung ausblieb.


JudithMaria91

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Das ist möglich... Er hatte meinen Stundenanteil bei dem AG direkt (nicht bei der Stadt, die wie du korrekt vermutet hast Stunden beim AG bucht) sofort neu besetzt, bevor ich überhaupt den Vertrag unterschrieben hatte. Die Neue war dann schon im Büro, ohne dass ich überhaupt zugesagt hatte. Daher hatte ich natürlich einen gewissen Druck.... Und war mir natürlich über meine Rechte auch nicht im Klaren, habe mich gezwungen gefühlt den Vertrag so zu unterschreiben und dachte, da sie mir schriftlich gegeben hatten, dass ein neuer Arbeitsvertrag aufgesetzt wird sobald wir die Stunden in der Stadt erhöhen können ... was fast (!) zeitgleich der Fall war ... dachte ich, das würde als Absicherung reichen... dann ist das wohl sehr sehr fies und unglücklich gelaufen...


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