Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber hat mich in schwiege Lage versetzt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber hat mich in schwiege Lage versetzt

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Da ich dem vorgeschlagenen Vertrag (aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis sollte ein Aushilfsvertrag werden mit 25 % weniger Stundenlohn, etc.)nicht zugestimmt habe, wurde folgende Regelung gehandhabt: a) mein Mann hat ein Schreibbüro auf seinen Namen gegründet, nebenberuflich (ist mit seinem AG vertraglich abgesegnet). b) ich war in meiner früheren Fa. arbeiten c) die Firma von meinem Mann hat berechnet Was mein früherer AG nicht weiss: dass wir mich aus Angst vor Scheinselbständigkeit beim Sozialversicherungsträger angemeldet haben (400-EURO-Basis). Denn das darf ich in der Elternzeit ja eigentlich nicht, oder? Nun hat mir mein bisheriger AG von heute auf morgen gekündigt. Wir stellen ihm also jetzt keine Rg. mehr aus - vielleicht haben wir trotzdem noch das Glück, dass wir andere Auftraggeber finden). Die Firma hat über 150 Mitarbeiter - von daher darf man mir eine Teilzeittätigkeit eigentlich nicht verweigern. Die Frage ist nur: auf wieviel Stunden darf man bestehen? Und darf man auch sagen: nur nachmittags? Bzw. habe ich das Recht, mir vom AG zustimmen zu lassen, dass ich woanders im Rahmen der Elternzeit arbeiten gehe, da er mir ja keine Möglichkeit anbieten kann? Ausserdem frage ich mich: wie ich derzeit versicherungstechnisch angemeldet bin. Bzw. wie das ist, wenn ich mich bei meinem Mann wieder abmelde, sofern keine anderen Aufträge reinkommen. Soviel zum Thema arbeiten in der Elternzeit - da wird man doch regelrecht bestraft! Moeglicherweise werde ich wohl nichts unternehmen. Nur wird man mich nach den drei Jahren auch nicht mehr nehmen, bzw. aus einem triftigen Grunde schnell entsorgen. Ist das nicht schade? Ich war bisher sehr erfolgreich im Job. Aufgrund des aktuellen Arbeitsmarktes habe ich trotzdem grosse Angst, auf der Strasse zu stehen und den Anschluss zu verpassen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie den Sachverhalt für mich überprüfen würden. Herzlichen Dank im voraus! MfG S. Teiner


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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