Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber bestimmt Elternzeit - was tun?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber bestimmt Elternzeit - was tun?

Heraly

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe am 8.11.14 einen Sohn geboren und Elternzeit für die ersten 24 Lebensmonate, also bis zum 21.11.2016, eingereicht. Der Elternzeit Antrag wurde von meinem Partner am 12.11.14 per Einschreiben mit Rückschein versendet, explizit an die betreffende Sachbearbeiterin adressiert. Auf dem Auslieferungsbeleg der Deutschen Post, welchen ich im Internet einsehen kann, steht, dass er am 14.11.24 entgegengenommen und unterschrieben wurde, allerdings von einer anderen Sachbearbeiterin. Nun bekam ich ein Antwortschreiben, dass mein Antrag auf Elternzeit erst am 18.11.14 eingegangen sei und ich Elternzeit bis zum 30.09.2015 bekomme - was kann ich jetzt tun? Habe ich Beweise? Ich bin erschüttert. Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben doch einen Anchweis - wo ist das Problem? Wenn der Sachbearbeiter es nicht weiter gibt, kann das nicht Ihr Problem sein. Ich würde den Rücksendeschein in Kopie an den AG senden und freundlcih darauf hinweisen. Da die EZ mit der Geburt beginnt, sind 2 Jahre am 2. Geburtstag um. Liebe Grüße NB


SumSum076

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Nur so am Rande: Wurde dein Kind am 8.11.14 geboren, sind die ersten 24 Lebensmonate am Abend des 07.11.16 um. Du kannst deinem AG antworten, dass dein Schreiben nachweislich am 14.11.14 eingegangen ist - und damit fristgerecht. Es ist nicht dir anzulasten, dass die Bearbeitung innerhalb der Firma so lang dauert. Du solltest der einseiten Änderung der Elternzeit widersprechen, da die Ausgestaltung allein bei dir liegt. Auch wenn der AG annimmt, dein Schreiben sei zu spät, darf er die EZ nur die paar Tage später beginnen lassen, aber er darf sie nicht verlängern. Beweise hast du! Mach einen Ausdruck von der Empfangsbestätigung ausm Internet. Gruß Sabine


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