excellence2
Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines ersten Kindes werde ich für 3 Jahre in Elternzeit gehen und bis zum 20. LM ElterngeldPlus erhalten. Angenommen wir stellen dann fest, dass das Gehalt meines Freundes doch nicht ausreichend ist, kann ich dann immer noch entscheiden, dass ich innerhalb der Elternzeit arbeiten möchte? Oder muss ich mich da im Vorfeld festlegen, sobald ich die EZ bei meinem AG einreiche? (Allerdings würde ich dann nicht bei meinem AG arbeiten können, sondern mir was vor Ort suchen. Ich weiß, dass der AG zustimmen muss.) Vielen Dank und beste Grüße!
Hallo, Sie müssen den ANtrag 7 Wo vorher stellen. Der AG muss nur zustimmen, wenn der Betrieb mind. 15 An hat u keine wichtigen betrieblichen Gründe eentgegenstehen Liebe Grüße NB
chrissicat
Wenn du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten möchtest, musst du dies nicht sofort mit der Elternzeitmitteilung beantragen, selbstverständlich aber vor Aufnahme der Tätigkeit. Ich würde dir empfehlen, erst einmal 2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Das dritte Jahr kannst du trotzdem problemlos hinten dran hängen wenn du die 7-Wochen-Frist einhältst. Eine Zustimmung deines Arbeitgebers brauchst du für die Verlängerung nicht.
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