noraline
Hallo Frau Bader ich habe bis zu Geburt meiner Tochter im Sept.12 als stellvertretende Abteilungsleiterin gearbeitet. Ich habe ein Jahr Elternzeit eingereicht und ein JAhr voll Elterngeld bezogen.Nun möchte ich gern meine Elternzeit verlängern aber währenddessen in TZ ca 25 h/Woche arbeiten. Mein AG meint jetzt das er sich mich nicht mehr leisten kann und sagt das wenn ich voll wiederkomme er mcih sofort für eine Versetzung deutschlandweit freisetzt ( freie Versetzbarkeit ist in einer Zusatzvereinbarung zum AV für Führungskräfte bestimmt) wenn ich in der EZ arbeiten möchte dann aber nicht als Führungskraft sondern als Auffüllerin oder Verkäuferin mit festgelegten Zeiten die ich nicht realisieren kann. Nun meine Frage. muss ich wenn ich in EZ arbeiten möchte auf meine Position und Tätigkeit verzichten und völlig andere Arbeiten zu einer anderen Gehaltsgruppe annehmen oder habe ich Recht auf meine Position in TZ. kann ich soeinfach "Zwangsverstetzt" werden Vielen dank für Ihre Hilfe vielen Grüße
hallo, Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung der EZ. Wenn Sie TZ arbeiten oder wieder VZ, steht Ihnen der alte oder ein vergleichbarer Platz zu. Nach Vertrag Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ich habe keine Lösung, aber ich hoffe, du hast deine Antwort mit "zu teuer" und "zur Versetzung freisetzen" schriftlich. Denn dies sehe ich nach der Offenbarung deines Verlängerung-/Teilzeitwunsches als Reaktion auf die Elternzeit und die sehen die Gerichte eigentlich nicht so gern. Gruß Sabine
noraline
Nein leider habe ich das nicht - es war Inhalt eines Gespräch und sie werden es mir so auch nichtbgeben, dafür sind sie leider zu geschult. ich finde es nur Schade das es einem unerwartet so schwer gemacht wird. Da mir eben auch die Fristen im Nacken sitzen und ich nicht weiß wie ich mich jetzt am besten richtig verhalte. Kann der AG eigentlich das Arbeiten in der EZ komplett ablehnen? So nach dem Motto sie wollen 25h/Woche in ihrer Position arbeiten, das können wir nicht also können sie bei uns gar nicht in EZ arbeiten??? Fühl mich so schlecht deswegen weil es mich so belastet :-(
Mitglied inaktiv
Dein größter Fehler ist der, das du anscheinend nur für ein Jahr EZ angemeldet hast. Jetzt darf der AG sogar einer Verlängerung widersprechen. Was Du höchstens machen kannst ist der, du versuchst eine Verlängerung zu bekommen und holst dir das OK vom AG das du auch woanders in der EZ arbeiten darfst. Das geht nämlich auch wenn der AG mitspielt. Und, ich würde die zeit nutzen und mich schon mal nach einem neuen Job umschauen. Denke mal darauf wird es zwangsläufig hinauslaufen. Weil, sobald die Elternzeit abgelaufen ist, hast du keinen Kündigungsschutz mehr. Bis die "Schonfrist" abgelaufen ist, hast du zwar ein Anrecht auf deinen Vollzeitjob bzw was vergleichbares, aber wenn bei dir im Vertrag nicht drinsteht das Einsatzort nur da ist, dann können sie dich ohne weiteres versetzen. Wenn er zustimmt zur EZ und du einen anderen Job bekommst zB Regale einräumen oder ähnliches gibt es zumindestens etwas positives. Er muß dich genauso bezahlen wie für denn Vollzeitjob. Sprich hast du vorher 15 € die Stunde bekommen, bekommst du das für das Regale auffüllen auch, halt nur auf die Stunden runtergerechnet. Leider begehen viele Frauen den Fehler und melden EZ nur für den Zeitraum an indem sie EG bekommen. Du mußt aber, damit due auch ohne Zustimmung des AG auf bis zu 3 Jahre verlängern kannst, dich mindestens für 2 Jahre festgelegt haben. Wünsch Dir aber alles Gute und evtl hat Fr. Bader ja noch einen Rat.
noraline
Vielen Dank schon mal für die Reaktionen :-) ja es ist schon alles ein bisl unschön. Wegen der Verstetzbarkeit mache ich mir auch gar nicht so groß Gedanken denn schließlich muss erst mal eine Stelle frei sein und ich diese auch bekommen. Ich wußte gar nicht das der AG sogar der Verlängerung widersprechen kann. Naja ich hoffe das das nicht eintritt. Aber was mich erstaunt ist das Du sagst das er mir für eine geringere Tätigkeit den gleichen Stundenlohn zahlen muss wie vorher. Weißt du auch wo das schriftlich steht? Hab das so noch gar nicht gehört. und bei unseren studierten und geschulten Personalern muss ich richtig gewappnet sein. vielen Dank
Mitglied inaktiv
Schau mal hier: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Gehaltskuerzung-bei-Teilzeit-in-Elternzeit_79683.htm Hier geht es darum das eben bei keiner Einigung automatisch die verringerung bei gleichem Lohn eintritt. ist auch wohl die Antwort auf die Frae der TE im oberen Link. http://www.frag-einen-anwalt.de/Teilzeit-waehrend-Elternzeit-geringeres-Gehalt-__f72163.html Gesetzesgrundlage hier: http://dejure.org/gesetze/BEEG/15.html Viel Glück
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