Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten trotz Schließung der Horteinrichtung

Frage: Arbeiten trotz Schließung der Horteinrichtung

gusti05

Beitrag melden

Sehr geehrte Fr. Bader, in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr haben der Kiga und ebenso die Horteinrichtung in der Grundschule geschlossen. Da beide Elternteile berufstätig sind, ist es schwer diese Zeit abzudecken. Kann ein Arbeitgeber, auch mit dem Wissen, dass die Einrichtungen geschlossen haben dennoch verlangen, dass man arbeiten geht? Was wird da in der Zeit mit den Kindern (2 und 7 Jahre)? Muss man sich als Arbeitnehmer um Betreuungsersatz bemühen, was ja noch mehr finanzielle Einbußen bedeuten würde). Meist handelt es sich auserdem nur um 2 oder 3 Tage. Vielen Dank im Voraus Silvana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ja, das kann der Arbeitgeber verlangen. Es handelt sich hier um eine Problematik des Arbeitnehmers. Liebe Grüße NB


3wildehühner

Beitrag melden

Natürlich ist es die Pflicht des Arbeitgebers, die Betreuung der Kinder sicherzustellen, um arbeiten zu gehen. Beziehungsweise, es ist die Pflicht, dass der Arbeitnehmer zur Arbeit erscheint; ob die Kinder betreut sind oder alleine Zuhause, ist dem Arbeitgeber egal. Zur Not muss man als Arbeitnehmer Urlaub nehmen. Da diese Schließzeiten lange vorher bekannt sind, ist das bei der Urlaubsplanung doch einfach umzusetzen.


gusti05

Beitrag melden

Bei uns ist im Dezember Urlaubssperre. Ich arbeite im Altenheim und somit Schichten. Wir haben ein Wunschbuch, worin monatlich 3 Wünsche berücksichtigt werden. Ich habe sehr zeitig für den 27.12. und 28.12. mir Wunschfrei eingetragen. Ich habe beides nicht bekommen. Es ist dort die Regelung, damit wir auch mal länger frei haben, nicht nur 1 Tag, dass entweder man vom 21.12.-26.12. frei hat oder vom 27.12.-1.1. Dies wechselt jedes Jahr und ich war dran über Weihnachten frei zu haben... Mein PDL fragte nur, ob ich nicht könnte die Kinder zu Oma/ Opa bringen... aber auch die gehen schließlich arbeiten und ich habe ja keine Kinder um die ständig „abzuschieben“. Mein Verlobter konnte Gott sei Dank für die Tage noch Urlaub nehmen, was aber natürlich auch nicht jedes Mal geht.


cube

Beitrag melden

Ein AG ist angehalten, familienfreundlich zu entscheiden. Verpflichtet dazu ist er nicht. Und wenn betriebliche Belange dagegen sprechen, erst recht nicht. Ich stimme zu: die Schließzeiten der Betreuungseinrichtungen sind idR weit im Voraus bekannt. Dementsprechend hättet ihr den Urlaub rechtzeitig klären müssen oder eben eine andere Betreuung. Kosten dafür habt ihr natürlich selbst zu tragen. Hart gesagt: die Kids sind euer Problem - nicht das des AG´s. Es sei denn, der AG stimmt dem Urlaub erst zu und zieht ihn dann kurzfristig zurück. Das gilt selbstverständlich auch für alle sonstigen Schließtage der Einrichtungen.


cube

Beitrag melden

War der Urlaub bereits schriftlich genehmigt, hättest du auf diesen auch bestehen können. Oder eben mit dem AG die Kosten für die Kinderbetreuung besprechen und ihn übernehmen lassen. Lass dir in Zukunft Urlaube schriftlich bestätigen. Urlaub ist nur offiziell genehmigt, wenn er schriftlich bestätigt wurde.


Felica

Beitrag melden

In vielen Gemeinden gibt es Notbetreuungen für Eltern die absolut sonst keinerlei andere Betreuungsmöglichkeit haben. da muss man sich aber ausreichend frühzeitig drum kümmern. Kosten auch entsprechend dann. davon ab rate ich dazu ein Soziales Netz aufzubauen für solche Fälle. Keine anderen Eltern aus der KiGa bekannt? weil dann kann man ja auch anfragen ob die in einem solchen Fall einspringen können. kann auch ein Vorteil für die Eltern sein, vor allen wenn man sich dann abwechselt. Zudem sind Kinder schnell gelangweilt wenn alleine daheim, da ist es mitunter deutlich entspannter wenn ein Freund noch da ist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit berufstätig. Ich arbeite in einer großen Firma mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Es gibt verschiedene Abteilungen. Ich habe 50 Prozent zuhause gearbeitet und  50 Prozent vor Ort. So ist es auch in der Betriebsvereinbarubg geregelt. Es gibt jedoch auch Abteilungen , die können nur v ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo in bin schwanger in elternzeit mein elterngeld ist vorbei und im April muss ich dann die Elternzeit vorzeitig beenden damit ich den AG Zuschuss erhalte. So meine Frage damit ich NULLRUNDEN ausgleiche möchte ich nun eine TZ Arbeit suchen. DER NEUE ARBEITGEBER WEISS NICHT DAS ICH SCHWANGER BIN UND ICH HABE EIN ZUSATZVERTRAG FÜR DIE ELTER ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe August 2023 wieder angefangen zu Arbeiten und zwar 65std im Monat. Ab Juni 2024 habe ich aufgestockt auf 129std im Monat nun meine Frage, wie lange (wie viele Monate) muss ich 129std im Monat arbeiten damit dieses Gehalt während der elternzeit anerkannt wird ?    vielen Dank im Voraus!    Mit freundl ...

Guten Tag, Wie sind für folgenden Fall die Regelungen: Eine Mutter ist unbefristet bei einer kommunalen Verwaltung in Teilzeit beschäftigt und hat zunächst nach Geburt nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Während des ersten Jahres erfolgt eine Verlängerung der Elternzeit auf zwei Jahre.  Darf die Mutter während des zweiten Jahres bei einem ...

Guten Tag. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Mittlerweile ist meine Tochter 2,3 Jahre und ich möchte gern, des Geldes wegen, ab Juni als geringfügig arbeiten. Meine Tochter hole ich im Moment nach dem Mittagsschlaf gegen dreiviertel 3 ab. Sie soll aber demnächst bis 16-16:30, Kitaende- bleiben. Jetzt kommt mein eigentliches Problem. Ich stille ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...