LiMa2012
Hallo, Bin gerade noch in Elternzeit (bis Juli 2015) Meine Tochter ist jetzt 20. Monate alt aber ich MUSS finanziell leider wieder arbeiten gehen. Da ich nicht mehr Vollzeit sondern Teilzeit arbeiten möchte, würde ich gerne mal darüber mit meinem AG reden. Wie gehe ich vor, wenn er mir keine Teilzeitstelle anbieten kann, dann suche ich mir einen neuen AG. Muss ich kündigen? Muss mein AG einer neuen Arbeitsstelle zustimmen bzw. meine Elternzeit verkürzen? Wen muss ich darüber in Kenntnis setzen? Oder ist mein AG verpflichtet mir eine Stelle anzubieten?
Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Wenn das nicht klappt, kann man sich mit Zustimmung vom AG einen TZ-Job bei einem anderen AG für die EZ suchen.Dafür muss man nicht kündigen. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Er kann nur ablehnen wenn er es mit wichtigen betriebsbedingten Gründen begründen kann. Kann er das muss er Dir erlauben woanders zu arbeiten ( in der Elternzeit ) Es sei denn Du willst zur Konkurenz ( Beispiel Telekom und Du gehst dann zu Vodafone ) Findest Du keine Stelle kannst Du sogar in Elternzeit beim Hauptarbeitgeber ALG1 bekommen, anteilig der Stunden die Du arbeiten möchtest und Kinderbetreuung nachweisen kannst. Du musst nicht kündigen ! Die Ablehnung der Elternzeit, Nachweis über Betreuung dann mit zum Arbeitsamt nehmen und dort ALG1 beantragen. Viel Erfolg.
Sternenschnuppe
Mit zum Arbeitsamt nehmen.
LiMa2012
Vielen Dank für die Antworten. Habe morgen das Gespräch mit meinem AG. Bereite mich gerade darauf vor, da ich mich auf alles gefasst machen möchte. Habe ich das richtig versanden, dass er mein Verlangen nach einer Teilzeitstelle nicht so einfach ablehnen kann außer aus betriebsbedingte Gründen!? Teilzeit heißt ja nicht gleich, dass ich z.B. jeden Tag mittags arbeiten muss, das können auch nur drei Tage sein!? Gehaltsmäßig wird dann prozentual von meinem Vollzeitgehalt in Teilzeit umgerechnet? Ich hoffe so, dass er mir dies zusagt.
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