Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeiten nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ende Septemberläuft meine Elternzeit Aus.Mit meinem Arbeitgeber hatte ich schon seit langem besprochen,dass ich für 3 Vormittage arbeite.Nun hatte ich ein Gepräch wo er mir mitteilte das geht jetzt doch nicht und ich sollte auf 400.- Euro Basis arbeiten. Oder überhaupt sollte ich mich vielleicht arbeitslos melden und noch nebenher bei ihm arbeiten.Alles tolle Vorschläge,oder?Ich bin alleinerziehend und muss jetzt ja auch versichert sein.Ausserdem hat er in den letzten drei Monaten 3 neue angestellt.Kann er mich so unter Druck setzten,oder muss er mich nehmen so wie ich arbeiten kann. Was raten sie? Vielen Dank und viele Grüsse


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich siht es so aus: Du hast ein Recht auf eine gleichwertige (Voll-)Stelle wie vor der Elternzeit. Deine Teilzeitstelle hättest Du 3 Monate vorher dort beantragen müssen. Er darf nur aus DRINGENDEN betrieblichen Gründen ablehnen und das sehe ich nicht, wenn er gerade 3 neue (mit dem selben Aufgabengebiet?) eingestellt hat. Viele Grüße Désirée


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