Elucia93
Hallo Frau Bader, ich möchte nach dem Ende des Elterngeldbezuges (Bezug war 12 Monate) wieder bei meinem AG arbeiten. Wir haben uns auf 8 Stunden/Woche geeinigt. Kann ich jetzt meine noch verbleibenden 2 Jahre Elternzeit nehmen oder muss ich, auf Grund der geringen Arbeitsstunden, auf meine restlichen 2 Jahre verzichten? Im Gesetz steht eine Arbeitszeit von mind. 15 Wochenstunden, die während der Elternzeit gearbeitet werden muss. Ist das Nehmen der Elternzeit an diese 15 Stunden gekoppelt oder dürfte ich auch "nur" 8 Stunden/Woche arbeiten und die Elternzeit nehmen. Ich hoffe, ich konntemein Anliegen verständlich formulieren 😅
Hallo, Sie werfen hier zwei DInge durcheinander. EZ und EG sind unabhängig voneinander zu betrachten. Es kommt darauf an, wie lange Sie die EZ beantragt haben. Wenn es nur ein JAhr war, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein nein, du hast da was falsch verstanden. Du hast ab 15h ein Recht auf Elternteilzeit, alles darunter musst du mit deinem Arbeitgeber beideseitig klären. Außerdem hast du dich mit deiner ersten Elternzeitanmeldung verbindlich bei deinem Arbeitgeber für 24 Monate festgelegt. Du hast ihm also gesagt, dass du ab dem 1. Geburtstag deines Kindes wieder zu den alten Konditionen zurückehrst. Eine Verlängerung der Elternzeit nach dem 1. Jahr benötigt ebenfalls die ausdrückliche Zustimmung deines Arbeitgebers. Ein Recht auf Verlängerng besteht aber eben nicht. Ist dein Arbeitgeber damit einverstanden, dann steht der Elternteilzeit von 8h und auch der verlängerten Elternzeit nichts entgegen. Lehnt dein Arbeitgeber die neue Elternzeit dagegen ab, müsstest du wieder zu den alten Konditionen (Vollzeit?) zurückkehren oder eben selbst kündigen.
Ähnliche Fragen
Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang