Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten in Elternzeit

Frage: Arbeiten in Elternzeit

Elucia93

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Hallo Frau Bader, ich möchte nach dem Ende des Elterngeldbezuges (Bezug war 12 Monate) wieder bei meinem AG arbeiten. Wir haben uns auf 8 Stunden/Woche geeinigt. Kann ich jetzt meine noch verbleibenden 2 Jahre Elternzeit nehmen oder muss ich, auf  Grund der geringen Arbeitsstunden, auf meine restlichen 2 Jahre verzichten? Im Gesetz steht eine Arbeitszeit von mind. 15 Wochenstunden, die während der Elternzeit gearbeitet werden muss. Ist das Nehmen der Elternzeit an diese 15 Stunden gekoppelt oder dürfte ich auch "nur" 8 Stunden/Woche arbeiten und die Elternzeit nehmen. Ich hoffe, ich konntemein Anliegen verständlich formulieren 😅


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie werfen hier zwei DInge durcheinander. EZ und EG sind unabhängig voneinander zu betrachten. Es kommt darauf an, wie lange Sie die EZ beantragt haben. Wenn es nur ein JAhr war, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein nein, du hast da was falsch verstanden.  Du hast ab 15h ein Recht auf Elternteilzeit, alles darunter musst du mit deinem Arbeitgeber beideseitig klären. Außerdem hast du dich mit deiner ersten Elternzeitanmeldung verbindlich bei deinem Arbeitgeber für 24 Monate festgelegt. Du hast ihm also gesagt, dass du ab dem 1. Geburtstag deines Kindes wieder zu den alten Konditionen zurückehrst. Eine Verlängerung der Elternzeit nach dem 1. Jahr benötigt ebenfalls die ausdrückliche Zustimmung deines Arbeitgebers. Ein Recht auf Verlängerng besteht aber eben nicht.  Ist dein Arbeitgeber damit einverstanden, dann steht der Elternteilzeit von 8h und auch der verlängerten Elternzeit nichts entgegen.  Lehnt dein Arbeitgeber die neue Elternzeit dagegen ab, müsstest du wieder zu den alten Konditionen (Vollzeit?) zurückkehren oder eben selbst kündigen.


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