Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, kurz zu meiner Situation. Ich bin in Elternzeit seit knapp 1 Jahr und arbeite für meinen AG (öffentlicher Dienst)in Teilzeit 19,25 h. Nun habe ich meine Elternzeit verlängert und gleichzeitig beantragt, meine Teilzeittätigkeit auf 30 Std. zu erhöhen. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung kein Geld. Ich kann entweder weiter so wie jetzt oder gar nicht! Unser Personalrat meinte, die einzigste Möglichkeit wäre, die Elternzeit zu beenden oder zu unterbrechen und ganz wiederzukommen aber die Stunden befristet so lang ich möchte, auf 30 Stunden zu reduzieren. Wissen Sie, ob diesem Antrag dann entsprochen werden muss (also die Kürzung meiner Arbeitszeit). Ich habe nun Angst die Elternzeit zu unterbrechen und wenn der Antrag dann nicht bewilligt wird, ich 40 Stunden i.d.W. arbeiten muss. Das kann ich nicht mit 3 kleinen Kindern. Ich weiss nicht weiter und muss mich innerhalb von 1 Woche entscheiden :-( PS: im Übrigen ist mein Betrieb (Uniklinik) zertifiziert für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, könnte man damit dann argumentieren? Ich danke Ihnen für eine Antwort oder evtl. wo ich etwas dazu nachlesen könnte.
Hallo, Ihr Problem ist, dass Sie keinen Anspruch auf Verlängerung der EZ haben. Der Ag sagt Ihnen doch zu, auf 30 Std. zu verkürzen-ich sehe das Problem nicht. Liebe grüsse, NB
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