Arbeiten In der Elternzeit Freiberufler und angestellt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeiten In der Elternzeit Freiberufler und angestellt

Liebe Frau Bader, wir wünschen uns seit längerer Zeit ein 2. Kind doch es gibt große Unsicherheit was die finanzielle Seite angeht. Ich habe eine halbe Stelle (20 Stunden/ Woche) als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Uni und pendle merhmals pro Woche 300 km bis zur Arbeit und zurück. Parallel arbeite ich in der Stadt, in der wir wohnen, als Freiberufler etwa 8-10 Stunden/ Woche. Mein Mann hat bis Ende September eine volle Stelle, danach muss er sich nach einem neuen Job umschauen. Auf folgende Fragen hätte ich gerne eine Antwort: 1) Ist es prinzipiell möglich in der Elternzeit zu arbeiten? 2) Darf ich mir selber aussuchen ob ich die freiberufliche Tätigkeit in der Elternzeit weiter ausübe oder muss ich unbedingt meinen Job als Angestellte fortführen? Letzteres könnte ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen denn allein die An- und Abreise nehmen mehrere Stunden in Anspruch und bekanntlich sind halbe Stellen an Unis nur schlecht tbezahlte volle Stellen, d.h. inoffiziell mehr als nur 20 Stunden Arbeit. 3) Wo muss ich es melden, dass ich in der Elternzeit einer Tätigkeit nachgehe? 4) Wäre es theoretisch egal ob ich in der Elternzeit 10, 15 oder 20 Stunden arbeite oder hat es eine Auswirkung auf das Elterngeld? 5) Mein Vertrag läuft Mitte Mai 2014 aus. Würde es mit dem Nachwuchs bis dahin klappen, würde mein Vertrag ausgerechnet in der Elternzeit auslaufen. Wie wirkt diese Tatsache auf die Zahlung des Elterngeldes aus? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten! Mit freundlichen Grüßen Amelie

von Bobby_Car am 30.01.2013, 16:25



Antwort auf: Arbeiten In der Elternzeit Freiberufler und angestellt

Hallo, 1. Ja, bis zu 30 h pro Woche 2. Das können Sie frei wählen 3. Bei der Elterngeldstelle 4. Jeder Verdienst wird angerechnet 5. Gar nicht Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2013



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