Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte 8 Monate Elternzeit genommen, in 3 Blöcken mit jeweils 2 Monaten Pause dazwischen, damit ich als Freiberufler zwischendurch arbeiten kann. Während des EG-Bezug habe ich nur sehr wenig gearbeitet. Nun habe ich nach der EZ meine Gewinnermittlung für die betreffenden EG-Bezugszeiträume abgegeben - und zwar exakt für die Lebensmonate unserer Tochter, in denen ich EG bezogen haben. Darauf kam ein Schreiben, in dem gar nicht darauf eingegangen wird. Es hieß nur, es würden Unterlagen fehlen und dass ich Gewinnermittlungen für sämtliche *Kalendermonate* abgeben soll, in denen Elterngeld bezogen wurde - was natürlich durch die "Überlappungen" mehr Monate sind, als die Lebensmonate (nämlich nicht 8, sondern 11). Das habe ich schonmal nicht verstanden, da doch meines Wissens bei Freiberuflern nur der konkrete Zeitraum relevant ist, in dem man EG bezogen hat, also die LM. Was dort "zugeflossen" ist, zählt. Sonst nichts, oder? Was wollen die also mit meinen Einkünften aus den restlichen Zeiten der Kalendermonate? Ich habe daraufhin einfach nochmal stur die LM-Gewinnermittlung hingeschickt, da darin ohnehin etwas formal unkorrekt war. Darauf kam nun ein knappes Schreiben, wo auf meine Unterlagen wieder gar nicht eingegangen wird. Es heisst nur erneut, es würden noch Unterlagen fehlen und ich solle eine Gewinnermittlung für Febuar 2010 (Geburt) bis Februar 2011 (letzter Monat mit EG-Bezug) einreichen, also für die gesamten ersten 12 bzw. 13 Kalendermonate – inklusive der "Pausenmonate", die überhaupt nicht vom EG tangiert wurden. Das erscheint mir völlig absurd. Kann mir jemand erklären, was das soll? Ich bin der Meinung, das eine Gewinnermittlung für die konkreten LM ausreichend ist und ich nicht mehr angeben muss. In anderen Bundesländern ist das auch so, wie ich von Freunden weiß. Ach ja: ich wohne in Frankfurt/Hessen. Vielen Dank für Auskünfte und Erfahrungen! p.
Hallo, vllt. dient das der Überprüfung, ob der Gewinn gleichmässig geflossen ist u nicht auf die geeigneten Monate geschoben wurde Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das kann ich mir kaum vorstellen, denn eine Verschiebung der Rechnungsstellungen ist ja nirgends untersagt. Und wie wollte man nachweisen, aus welchem Leistungszeitraum die Eingänge/Zahlungsflüsse stammen. Daher gilt ja das Zuflussprinzip: was während des Bezugs eingeht, zählt, egal wann die Leistung erbracht wurde. Hmm, vielleicht sollte ich Jura studieren ;-)
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, wir wünschen uns seit längerer Zeit ein 2. Kind doch es gibt große Unsicherheit was die finanzielle Seite angeht. Ich habe eine halbe Stelle (20 Stunden/ Woche) als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Uni und pendle merhmals pro Woche 300 km bis zur Arbeit und zurück. Parallel arbeite ich in der Stadt, in der wir wohnen, ...
Hallo , Ich bin allein Erziehend und mein Sohn ist jetzt 3Monate alt.Ich arbeite als Außendienst Mitarbeiterin in einer Firma. Die Tätigkeit übe ich weiterhin bis zu 30 std . aus. Bis zum Feb. 2015 geht meine Elternzeit. Nun will mich mein Arbeitgeber zu einer Vertragsänderung , mit deutlich schlechteren Konditionen , zwingen. Er droht mit sonst ...
Liebe Frau Bader. Ich befinde mich im 3. Jahr der EZ meines zweiten Kindes. Im Februar erwarten wir unser 3. Kind. Die jetzige EZ werde ich deshalb um einen Monat verkürzen um in den neuen Mutterschutz zu starten. Ich bin Angestellte, arbeite aber seit einiger Zeit zusätzlich freiberuflich als Autorin. Seit über einem Jahr arbeite ich an einem neu ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen