Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freiberufler: Endabrechnung nach dem Ende der Elternzeit

Frage: Freiberufler: Endabrechnung nach dem Ende der Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich hatte 8 Monate Elternzeit genommen, in 3 Blöcken mit jeweils 2 Monaten Pause dazwischen, damit ich als Freiberufler zwischendurch arbeiten kann. Während des EG-Bezug habe ich nur sehr wenig gearbeitet. Nun habe ich nach der EZ meine Gewinnermittlung für die betreffenden EG-Bezugszeiträume abgegeben - und zwar exakt für die Lebensmonate unserer Tochter, in denen ich EG bezogen haben. Darauf kam ein Schreiben, in dem gar nicht darauf eingegangen wird. Es hieß nur, es würden Unterlagen fehlen und dass ich Gewinnermittlungen für sämtliche *Kalendermonate* abgeben soll, in denen Elterngeld bezogen wurde - was natürlich durch die "Überlappungen" mehr Monate sind, als die Lebensmonate (nämlich nicht 8, sondern 11). Das habe ich schonmal nicht verstanden, da doch meines Wissens bei Freiberuflern nur der konkrete Zeitraum relevant ist, in dem man EG bezogen hat, also die LM. Was dort "zugeflossen" ist, zählt. Sonst nichts, oder? Was wollen die also mit meinen Einkünften aus den restlichen Zeiten der Kalendermonate? Ich habe daraufhin einfach nochmal stur die LM-Gewinnermittlung hingeschickt, da darin ohnehin etwas formal unkorrekt war. Darauf kam nun ein knappes Schreiben, wo auf meine Unterlagen wieder gar nicht eingegangen wird. Es heisst nur erneut, es würden noch Unterlagen fehlen und ich solle eine Gewinnermittlung für Febuar 2010 (Geburt) bis Februar 2011 (letzter Monat mit EG-Bezug) einreichen, also für die gesamten ersten 12 bzw. 13 Kalendermonate – inklusive der "Pausenmonate", die überhaupt nicht vom EG tangiert wurden. Das erscheint mir völlig absurd. Kann mir jemand erklären, was das soll? Ich bin der Meinung, das eine Gewinnermittlung für die konkreten LM ausreichend ist und ich nicht mehr angeben muss. In anderen Bundesländern ist das auch so, wie ich von Freunden weiß. Ach ja: ich wohne in Frankfurt/Hessen. Vielen Dank für Auskünfte und Erfahrungen! p.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, vllt. dient das der Überprüfung, ob der Gewinn gleichmässig geflossen ist u nicht auf die geeigneten Monate geschoben wurde Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das kann ich mir kaum vorstellen, denn eine Verschiebung der Rechnungsstellungen ist ja nirgends untersagt. Und wie wollte man nachweisen, aus welchem Leistungszeitraum die Eingänge/Zahlungsflüsse stammen. Daher gilt ja das Zuflussprinzip: was während des Bezugs eingeht, zählt, egal wann die Leistung erbracht wurde. Hmm, vielleicht sollte ich Jura studieren ;-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, wir wünschen uns seit längerer Zeit ein 2. Kind doch es gibt große Unsicherheit was die finanzielle Seite angeht. Ich habe eine halbe Stelle (20 Stunden/ Woche) als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Uni und pendle merhmals pro Woche 300 km bis zur Arbeit und zurück. Parallel arbeite ich in der Stadt, in der wir wohnen, ...

Hallo , Ich bin allein Erziehend und mein Sohn ist jetzt 3Monate alt.Ich arbeite als Außendienst Mitarbeiterin in einer Firma. Die Tätigkeit übe ich weiterhin bis zu 30 std . aus. Bis zum Feb. 2015 geht meine Elternzeit. Nun will mich mein Arbeitgeber zu einer Vertragsänderung , mit deutlich schlechteren Konditionen , zwingen. Er droht mit sonst ...

Liebe Frau Bader. Ich befinde mich im 3. Jahr der EZ meines zweiten Kindes. Im Februar erwarten wir unser 3. Kind. Die jetzige EZ werde ich deshalb um einen Monat verkürzen um in den neuen Mutterschutz zu starten. Ich bin Angestellte, arbeite aber seit einiger Zeit zusätzlich freiberuflich als Autorin. Seit über einem Jahr arbeite ich an einem neu ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader,   Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...