Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeiten im ersten elternjahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeiten im ersten elternjahr

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader Ich möchte 2 Jahre elternzeit nehmen und einen Tag die Woche arbeiten gehen..mein Mann und ich arbeiten in der selben Abteilung und wenn er frei hat wollte ich den Tag dann arbeiten! Das nach einem Jahr nix angerechnet wird weiß ich aber wie ist das im ersten Jahr? Habe gelesen das alles unter 400 Euro nicht angerechnet wird.. Gilt das denn auch für das erste Jahr?ich würde bei einem Tag die Woche gute 200 Euro im monat dazu verdienen.. Danke schon mal Lg Dini


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, alles über den 300 € wird angerechnet. individuell ermitteln können Sie das hier: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Davon kannst Du etwa 33% behalten. Alles wird angerechnet, Du kannst nur nie unter 300€ Elterngeld fallen. Aber wenn es Dir Spaß macht und Du im Job bleibst so,dann ist es das ja dennoch wert :-) Du kommst raus und Papa hat einen Papatag.


SumSum076

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Jeder Euro wird angerechnet! Hattest du vor der Geburt ein Einkommen von 1300 Euro netto, dann bekommst du (ganz grob) ca 830 Euro Elterngeld. Verdienst du nun 200 Euro dazu, dann ist dein Einkommensverlust nur noch 1100 Euro (1300-200). Dann bekommst du das Elterngeld eben von 1100 Euro, ganz grob also 700 Euro. Genauer kannst du dir das mit dem Elterngeldrechner ausrechnen! Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Okay aber wenn ich jetzt z.b nach nem halben Jahr merke es wird n bisschen knapp und gehe doch n Tag die Woche arbeiten,von wem wird es denn dann noch angerechnet.. Hoffe ihr versteht was ich meine :)


Sternenschnuppe

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Ne, ich verstehe nicht so ganz :-) Von der Elterngeldstelle wird es angerechnet, so wie oben in dem Rechenweg erklärt. Du musst Deine Abrechnungen bei der Elterngeldstelle einreichen und die rechnen das dann aus. Ansonsten von keinem, es sei denn ihr bekommt noch andere staatliche Leistungen. Wirklich lohnen tut es eben nicht , aber das ist ja der Sinn vom Elterngeld. Beziehungsweise finanziell lohnen, weiss ja nicht was Du arbeitest, aber im Job bleiben, mal einen Tag was anderes sehen etc. sind ja auch tolle Argumente. Und ein klein wenig meher hast Du auf jeden Fall.


Mitglied inaktiv

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okay versuch meine frage nochmal zu erklären..bin bei dem thema n bisschen blöde :D also wenn ich elterngeld beantrage muss ich bei der elterngeldstelle ja sicher angeben ob ich arbeiten gehe oder? dann wird es mir angerechnet soweit gut.. aber wenn ich angebe das ich nicht arebite in dem jahr aber dann irgendwann doch gehe weiss doch die elterngeldstelle gar nix davon oder??


Mitglied inaktiv

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... machst Du Dich strafbar! Das ist eine Straftat! So einfach ist das! Und letzlich MUSST Du eine Steuererklärung machen wenn Du Elterngeld bezogen hast, und spätestens da würde es rauskommen! Also AUF JEDEN FALL angeben!!!! LG Sabine


Mitglied inaktiv

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ja ist gut ^^ ds will ich natürlich nicht.. bin bei dem thema grün hinter den ohren sorry :)


Sternenschnuppe

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Ja, das wäre Betrug, gar keine gute Idee um damit in die Elternschaft und Vorbildfunktion zu starten :-) Aber ich lese raus, dass Du das auch nicht bewusst planst. Darum wurde es auch zur Pflicht die Steuererklärung zu machen wenn man Elterngeld bezieht, da kommt es spätestens raus. Wenn Du wieder arbeiten gehst, wartest Du Deine erste Abrechnung ab und sendest sie an die Elterngeldstelle mit Bitte um Verrechnung. Den Rest machen die dann.


Mitglied inaktiv

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okay danke... ich kapier das jetzt so langsam alles :D das ist echt nervig wenn man so gar keinen plan hat.. vor allem steuererklärung -.- noch nie gemacht und das das dann pflicht ist wusste ich auch noch nicht.. hoffe ihr haltet mich nicht für ganz bekloppt ^^ bin ganz in ordung ;) aber von sowas hab ich einfach null ahnung..


Sternenschnuppe

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Man wächst mit seinen Aufgaben :-) Wird schon. Das Finanzamt meldet sich auch von alleine, wenn es Geld geben könnte für sie :-)


SumSum076

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Wenn du die Arbeit aufnimmst, hast du der Elterngeldstelle Bescheid über dein zu erwartendes Einkommen zu geben und nach Erhalt der ersten Lohnabrechnung, die der EG-Stelle zur Verfügung zu stellen, damit die dein Elterngeld (ab Arbeitsaufnahme) neu berechnen können. Und nebenbei: Das steht auf dem Elterngeldbescheid! Ebenso wie die Info, dass du aufgrund der EG-Zahlungen auch die Steuererklärung für die betroffenen Jahre zu machen hast. Gruß Sabine


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