Ich arbeite in einer Uniklinik (Anstalt öffentlichen Rechts) und es kommt vor, dass ich einmal im Monat als Referentin einen Vortrag halte auf Honorarbasis. Nun meine Frage: Ich habe ab 15.09. Mutterschutz und würde am 17.09. und am 30.09. einen Vortrag halten. Ist das erlaubt? Benötige ich eine gesonderte Zustimmung von mir oder von meinem Arbeitgeber? Bei meinem AG hatte ich vor längerer Zeit schon mal einen Antrag auf Nebentätigkeit gestellt und mir wurde dies erlaubt, so lange es wohl nicht mehr als 10 Std. in der Woche betreffe, was ja nicht der Fall ist. Danke für Ihre Antwort. Gruß, J. Heindorf
Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 23:47