Sibiana
Guten Abend Frau Bader, Mein Sohn ist jetzt 6Monate alt, in zwei Monaten werde ich wieder zu 100% als Krankenschwester arbeiten und mein Mann nimmt Elternzeit weiter. Jetzt habe ich angefangen abzustillen,was sich schwieriger gestaltet als gedacht. Eine Freundin von mir meinte,man müsse keinen Nachtdienst machen so lange das Kind noch gestillt wird, stimmt das wirklich? Es bereitet mir nämlich jetzt schon langsam etwas Bauchschmerzen, da mein Sohn leider Nachts noch sehr auf das Stillen fixiert ist. Vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße Sibiana
Hallo, Sie dürfen nur achteinhalb Stunden am Tag arbeiten und außerdem nicht zwischen 20 und 6:00 Uhr. Es ist davon auszugehen, dass die Änderung des Mutterschutzgesetzes dann schon in Kraft getreten sind, d.h., das geht nur, bis das Kind ein Jahr wird. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Freundin hat recht. Solange du stillst, gelten die Bedingungen des Mutterschutzgesetzes. Keine Nachtdienste, nicht mehr als 8,5 Std/Tag.
sternenfee75
Kein Nachtdienst, allerdings musste ich meinen Spätdienst dann auch immer eher beenden, was doch recht umständlich war. Um 20.00 Uhr war Ende.
Sibiana
Super!!!vielen dank für eure Antworten! !!gibt es dazu auch ein Limit? Also so lange bis das Kind ein bestimmtes Alter hat? Kann der Arbeitgeber etwas dagegen sagen oder muss er sich daran halten? Liebe Grüße Sibiana
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