Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeit und kranke Kinder

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeit und kranke Kinder

MamaEla08

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Hallo Frau Bader Ich habe mal eine bzw. mehrere Fragen wenn Mama in die Arbeit geht und die Kinder mal krank sind. Mein Mann arbeitet selber Nachtschicht und ich würde dann auf Teilzeit oder 400€ Job arbeiten wollen. Ich würd gern ab Sept. in die Arbeit gehen bzw suchen, denn ab da endet auch meine Elternzeit, könnte aber ebenfalls 3 Jahre Zuhause bleiben da bei uns noch das Landeserziehungsgeld gibt bis 2,5 Jahre. Da ich 3 Kinder habe und es immer wieder mal sein kann das 1 oder mehrere krank sind, welches Elternteil muss dann Zuhause bleiben? Welche Rechte hab ich und was steht mir dann zu wenn ich im Krankenstand der Kinder Zuhause bleibe? Was würden Sie mir raten, mit Arbeit noch warten oder gehen?? Lg Manuela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html) . Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Liebe Grüsse, NB


MamaEla08

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Bekommt man bei mehr Kindern längere Krankheitstage frei?? Bei einem Kind sind das doch 10 Tage im Jahr oder ?? Lg manuela


peekaboo

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da kann keiner was raten.... Wenn Du nur Minijob arbeitest hast du kein Anrecht auf "Kranktage" der Kinder, da Du auch nichts in die KV einbezahlst (die würde dann nämlich die Kosten übernehmen)... Es kommt doch immer drauf an, was Du verdienen würdest... 400 Euro (bzw 380€) auf die Hand oder TZ und es wird auf die Steuer angerechnet und Du müsstest wahrscheinlich als Gesamtzeit länger arbeiten. Ihr müßt die Vor- und Nachteile abwägen... LG Peeka


MamaEla08

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Klar auskommen würden wir!!! Nur ich finde es blöd kein eigenes Geld zu verdienen und das auf das Geld von meinem Mann ständig angewiesen zu sein.


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