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Sehr geehrte Fr. Nicola Bader Ich habe ein Anliegen. Zur zeit befinde ich mich noch in der(2jährigen) Elternzeit. Wielange vorher muß ich mich bei meinen Arbeitgeber melden (hatten in der Zeit keinen Kontakt) wenn ich wieder arbeiten gehen möchte? Ich habe vorher 40-45h als Friseurin gearbeitet. Besteht ein Recht auf ein Teilzeitarbeitsplatz? Und wie sieht es mit den Kündigungsschutz aus??Ich weiß das man keine 3 monatige Schutzfrist mehr hat ab 1.04. Kann man so einfach gekündigt werden? Da Friseure leider keinen Gewerkschaft haben und dazu noch wenig verdienen kommen wir meistens nicht zu unseren Recht. Steht falls er mich kündigen sollte eine Abfindung Zu? Bin einschließlich der Elternzeit 4 Jahre dort. Für Ihre Mühe dies zu lesen und zu beantworten Bedanke ich mich schon mal im Vorraus. Ciendie
Hallo, Sie müssen es gar nicht mitteilen, sondern am 2. Geb. des Kindes wieder gehen. TZ steht Ihnen nur zu, wenn der Betrieb mind. 156 AN ohne Azubis hat. Eine Abfindung steht Ihnen nur zu, falls es im Vertrag gerergelt ist. Gruß, NB
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