Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin in der 35 SSw. Also nur noch 5 Wochen und ein paar Tage bis zum voraussichtlichen ET (31.10.2007). Am Wochenende haben mein Partner und ich überlegt, dass es ganz gut wäre, wenn er die Partnermonate nehmen könnte und zwar direkt nach der Geburt oder eben mit Beginn 2. Lebensmonat. Wenn das Baby pünktlich kommt, können wir die Frist von 7 Wochen nicht mehr einhalten, also dann zu Beginn des 2. Lebensmonats also. Wie schreibt man das jetzt in die Anzeige/Antrag an den AG. Wir haben doch noch keine genauen Daten?. Wenn sich das Baby noch etwas Zeit lässt könnte es wiederrum doch noch gleich ab Geburt klappen. Ach ja und ich würde gern die 12 übrigen Monate auf 24 Monate aufsplitten. Spricht da was dagegen? Vielen Dank im Voraus Antje
Hallo, beantragen Sie doch einfach "ab Geburt, hilfsweise Frist 7 Wochen". Sie können EZ parallel nehmen, wie Sie wollen. Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14 Monatsbeträge. Die Eltern können die Anzahl der Monatsbeträge bis auf die Partnermonate frei untereinander aufteilen. Sie können Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig ausgezahlt bekommen. Bei gleichzeitigem Bezug verbrauchen die Eltern zusammen jeden Monat zwei Monatsbeträge. Auch bei der Verteilung der einem Elternteil zustehenden Monatsbeträge innerhalb des Zeitraums bis zum 14. Lebensmonat des Kindes sind die Eltern mit einer Ausnahme frei: Lebensmonate des Kindes, in denen der Mutter Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung zusteht, gelten als Monate, für die die Mutter Elterngeld bezieht. Auch eine Aufsplitterung steht dem nicht entgegen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Auskunft. Eine Sachen habe ich noch nicht ganz verstanden. Ich bekomme in den ersten 8 Wochen Mutterschaftsgeld, das wird angerechnet auf mein zustehndes Elterngeld oder auch auf das meines Partners? Ich werde nur den Sockelbetrag bekommen, da ich einen großen Teil der letzten 12 Monate arbeitslos war. Mein Partner war voll berufstätig und wir würden somit eben von seinem Elterngeld leben. Wenn er jetzt aber nichts bekommt in den ersten zwei Monaten können wir uns das nicht leisten. Ich verstehe nicht die Aussage "Bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gibt es für jeden Monat einen Monatsbetrag, insgesamt also maximal 14 Monatsbeträge." Wenn wir parallel nehmen bekommt nur einer Geld, entweder er oder ich, oder wie ist das zu verstehen? Dann macht das ja keinen Sinn, direkt nach der Geburt (weil da muss die Frau ja auf Grund des MuSchu nehmen) für den Vater - in einer Zeit wo es besonders wichtig ist meiner Meinung nach. Und wenn ich die 12 Monate für mich auf 24 Monate strecke muss das mein Partner mit den zwei Monaten auch machen, oder ist man da frei? Sorry, aber das ist mir noch unklar. Vielen Dank im Voraus Antje PS. Die Elternzeit für meinen Partner wollten wir schon an den Antrag für das Elterngeld koppeln, weil sonst kein Geld. Also kann er auch nur krumme Monate Elternzeit nehmen, es sei denn das Kind wird genau zum Monatsanfang geboren.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind ist im August 21 zur Welt gekommen. Ich habe für den gesamten Zeitraum Elterngeld Plus beantragt. Mein Partner möchte nun im 21. und 22. Lebensmonat 2 Monate (Partnermonate) Elterngeld beantragen. Wir würden es in dieser Zeit gleichzeitig nehmen. Nun stellt sich uns die Frage, ob dies möglich ist, oder ...
Ich habe zwei Jahre beim Arbeitgeber Elternzeit beantragt. Nun habe ich nach zwölf Monate einen Platz für eine Kita bekommen. 1) kann ich die Kita nur nutzen um die Partnermonate zu nehmen und dannach den Platz wieder kündigen? Würde man dann seinen Platz auf drei Jahre verlieren oder besteht die Chance dass man es mit zwei wieder in die Kita gebe ...
Hallo, Wir sind bald in Elternzeit. Am Ende nehmen wir beide die Partnermonate. Nun muss man da ja mindestens 24 Stunden arbeiten. Normalerweise arbeite ich 25 Stunden. Also wäre es in den letzten vier Monate nur eine Stunde weniger als ich sonst arbeite wahrscheinlich ist das aber kein Problem, ich bekomme einfach sehr wenig Elterngeld in der ...
Guten Morgen, Mein Mann hat eine Kündigung zum 01.02.2024 bekommen. Geburtstermin ist am 20.01.2024. Kann er ab der Geburt noch die Partnermonate nehmen? Diese sind aktuell noch nicht eingereicht. Eigentlich war auch geplant sie ab dem 20.02.2024 zu nehmen aber wie verhält es sich, wenn er ab dem 01.02.2024 Arbeitslosengeld erhält, weil ihm ...
Liebe Frau Bader, Wir planen im Moment Baby Nr. 3 und möchten gerne mindestens in den ersten 2 Monaten nach der Geburt zu Hause sein. Mein Mann ist vollzeit angestellt und ich bin im Moment zu Hause mit den beiden Kindern (bald 2 und 5) - nicht in Elternzeit sondern momentan ohne Anstellung. Mit Hinblick auf die neuen Regelungen zum Elterng ...
Hallo Frau Bader, ich habe als Vater für 2 Monate (Partnermonate) Basiselterngeld beantragt. Diese zwei Monate liegen in der Zukunft. Aufgrund einer finanziellen Notlage werde ich diese Monate nicht antreten können. Kann der bereits bewilligte Antrag zurückgezogen werden? VG
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Ich werde bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Werde aber das Elterngeld innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen, dass er nur noch ein Monat parallel mit mir nehmen kann. Bedeutet das, ...
Hallo Frau Bader, ich gehe bald für 3 Jahre in Elternzeit. Dafür habe ich Anspruch auf 12 Monate Basis-Elterngeld. Mein Mann würde im ersten Lebensjahr gleichzeitig gerne mit mir auch ein paar Monate Elternzeit nehmen. Jetzt habe ich gelesen, dass ab 1.4. die Regelung gilt, dass man nicht mehr gleichzeitig das Basis-Elterngeld bezi ...
Hallo Frau Bader. Kann mein Mann 2 Monate Elterngeld plus nehmen oder müssen es 4 Monate sein? (2 Basis EG=4 EG plus)? Er möchte sich in den Monaten Überstunden auszahlen lassen so, als würde er 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Hallo ich habe als Vater für 2 Monate (Partnermonate) Basiselterngeld beantragt. Ein monat habe ich am Anfang geburt meiens sohn genommen, der 2. monat liegt in der zukunft. "Es ist jedoch so, dass ich in der Zwischenzeit den Job gewechselt habe und die zweite Monat eigentlich nicht nehmen möchte, da er genau in meine Probezeit fällt. Ist es mö ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse