Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag Erziehungsurlaub

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag Erziehungsurlaub

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Hallo, habe versäumt meinem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen, wie lange ich zu Hause bleiben möchte. Habe nur mündlich mitgeteilt, dass ich ein Jahr in Anspruch nehme. Da ich aber erst im Dez. 2004 einen kiga platz bekomme werden es 1 1/2 Jahre.Kann das irgendwelche Folgen haben? Hab jetzt ein bischen Panik. Viele Grüße katrin und lisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Elternzeit muss, um wirksam zu sein, mind. 6/8 Wochen nach der Geburt schriftlich unter Angabe der Dauer beantragt worden sein.Eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des AG möglich. Holen Sie das schnellstmöglich nach. Gruß, NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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