Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader , "muß " mir mein AG diese Freistellung genehmigen ? Zum Sachverhalt : Bin noch in Elternzeit bis Mitte 2/ 2011 . Mein Kind ist behindert und ich pflege es ( PStufe ) . Nun bekomme ich aber zu Febuar keinen KiGa Platz - hier immer erst zum Sept. Ich möchte aber die Arbeitsstelle wieder antretten - dann nur 20 Stu. /Woche . Ich weiß aber auch nicht , ob Ag da so mitspielt ... Der will mich bestimmt los werden , da er momentan eh so viele entläßt ! Wie mach ich es denn richtig ? Wo oder Wer berät denn in diese Richtung - möchte gern mal ein Beratungsgespräch . eine schon nächtelang grübelnde Dani -
Hallo, wie ist ist das Kerlchen denn? Wird es an dem genannten Datum 3? Wenn nein, kann man die EZ verlängern. Ansonsten können Sie TZ beantragen. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Einen besonderen Anspruch wegen der Behinderung aben Sie leider nicht. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich würde mich vielleicht mal beim Jugendamt erkundigen, was Dir zusteht? Oder bei der Krankenkasse???
Mitglied inaktiv
huhu ich habe auch ein Kind mit Pflegestufe leider fängt das Pflegegeld selbst bei PS3 nicht den Gehaltsverlust auf. Auch der Pauschbetrag bei der Steuer nicht... Allerdings haben auch behinderte Kinder einen Abspruch auf enen Kindergartenplatz ab drei und solange hat man ja Anspruch auf Erziehungsurlaub ! LG dagmar
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