schnecke1
Hallo! Werd in nächster Zeit entbinden (heut 38+4). Wollte nun schonmal den Antrag auf Elternzeit formulieren, damit man dann nur noch das Geburtsdatum eintragen muss. Die Elternzeit beginnt doch ab der Geburt und für die Zeit (bei mir 3 Jahre). Richtig? So war es bei meinem Sohn. Damals gab es aber auch noch kein Elterngeld und nicht die Möglichkeit als Mann auch diese 8 Wochen Elternzeit mit Elterngeld zu nutzen. Muss ich dann meine Elternzeit anders beantragen??? Mein Mann will nämlich ab Geburt 4 (lieber 8, aber da wissen wir noch nicht, ob er sie bekommt) Wochen Elternzeit nehmen. Wie ist das genau? Gibt es da irgendeinen Paragraphen den ich mit eintragen sollte in meinen Antrag auf Elternzeit??? Danke! VG
Hallo, Sie müssen 7 Wo. vor Beginn den Antrag schriftlich stellen, Ihr Mann auch. Das beim AG.Sie können sogar beide bis zu 3 J. zuhause bleiben. Unabhängig davon können Sie EG bei der EG-Stelle beantragen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Dein Mann kann bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen - und zwar OHNE das der AG dies ablehnen kann. Wenn er will, soll er also einfach die 8 WOchen nehmen. Er muss diesm dem Arbeitgeber nur mindestens 7 Wochen vorher mitteilen (nicht beantragen). LG Sabine
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