Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag auf Elterngeld und Elternzeit für das 2. Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag auf Elterngeld und Elternzeit für das 2. Kind

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Hallo Frau Bader, ich habe mein 1. Kind am 22.04.2012 geboren und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt bin ich Schwanger und ET ist 01.03.2014 und ich möchte diesmal auch wieder Elternzeit für 2 Jahre beantragen, allerdings das erste Jahr will ich zu Hause bleiben und das zweite Jahr auf Teilzeit (30 Std./Wo.) arbeiten. Ist das möglich? und wie muss ich den Antrag beim Arbeitgeber stellen.... Also auf was sollte ich achten, wenn ich den Antrag stelle... damit ich nichts falsches mache..... Vielen lieben Dank im Voraus..... LG Lavatera


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Ja. Das ist so möglich. Um volles Mutterschutzgeld zu bekommen musst Du die erste Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden. Elterngeld werden 300€ + 75€ Geschwisterbonus sein. Wegen der Elternzeit kannst Du ganz normal 2 Jahre anmelden und schreibst rein dass Du ab dem ( Datum frei wählbar ) Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest. Genauere Planung macht man dann normalerweise so 3 Monate zuvor mit dem AG.


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