Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag auf eine Nebentätigkeit nötig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag auf eine Nebentätigkeit nötig?

Dunilein

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Hallo Frau Bader, ich bin derezit (bis Ende 2020) im 3. Jahr der Elternzeit. Erhalte also kein Elterngeld mehr. Mein Arbeitgeber hat (mündlich) zugestimmt, dass ich mir was dazuverdienen kann, auch bei einer anderen Firma. Ich habe nun vor, eine Teilzeitbeschäftigung von 20Std./Woche als HAushaltshilfe anzunehmen. Teilzeit, nicht Minijob! Muss ich das jetzt noch schriftlich bei meinem AG einreichen? Und muss der ggf. "neue" Chef meine restliche Elternzeit im Vertrag nennen? Ich habe diesem übrigens schon mitgeteilt, dass ich vorhabe, nach der Elternzeit gerne bei meinem HAuptarbeitgeber kündigen würde, da ich 1. mir 1 Stunde Fahrzeit sparen ersparen will und 2. der dortige Job nicht mehr dem entspricht, weswegen ich vor 7 Jahren dort angefangen habe. Bei guter Zusammenarbeit würde ich dort bleiben und der Neue würde sich auch freuen, wenn ein unbefristeter Vertrag draus werden könnte.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, Sie müssen explizit diese Tätigkeit genehmigen lassen. Wenn der Vertrag unbefristet sein soll, müssen Sie sich zum Ende der EZ überlegen, wohin Sie lieber wollen - denn beide Verträge erfüllen können Sie nichtg. Liebe Grüße NB


cube

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Immer schriftlich geben lassen. Im Zweifel würde man sonst Zeugen benötigen, die bestätigen, das der AG definitiv zugestimmt hat.


Dunilein

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Frau Bader, ich vergaß etwas: wenn ich z.B. nach der Probezeit bei der Nebentätigkeit beschließe, tatsächlich dort zu bleiben, kann ich dann die übrige Elternzeit mitnehmen? Oder muss ich, wenn ich beim alten AG kündige, dort auch die EZ beenden und kann die dann nicht mitnehmen?


Mitglied inaktiv

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Wenn du deine alte stelle kündigst, hast du keine Elternzeit mehr. Du musst dann neu beim neuen AG beantragen


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