Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

anstehender Mutterschutz - Insolvens des AG

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: anstehender Mutterschutz - Insolvens des AG

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Sehr geehrte Frau Bader, Ende Juni werden drei Monatsgehälter ausstehen und mein AG sagt, dass er nicht einmal eins bezahlen kann. Am dem 14.07.2009 beginnt mein Mutterschutz. Nun meine Fragen: 1. Was muss ich tun, wenn mein AG tatsächlich Insolvenz anmeldet. 2. Von wem bekomme ich dann den Zuschuss zum Mutterschutzgeld und in welcher Höhe - also wenn die Firma während meines Mutterschutzes ganz zu gemact wird? 3. Kann mein AG mich noch entlassen? 4. Sollte ich mich vorsorglich beim Arbeitsamt oder an sonstiger Stelle melden? 5. Kann mir mein Mutterschutzgeld gekürzt werden, obwohl ich bis zum 1. Tag des Mutterschutzes angestellt war (davon gehe ich wegen der Zeitschiene mal aus)? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wegen der Löhne wenden Sie sich an das AA - die zahlen für den Fall der Insolvenz. Ansonsten entscheidet der Inso-Verwalter, wem er wann kündigt. Es besteht für ihn die Möglichkeit, eine Ausnahme vom Kü-SChutz wegen der SS zu erwirken. Das MG bekommen Sie bis zu einer Höhe von 13 €/ Tag von der KK, was drüber hinaus geht vom AG. Die Krankenkasse zahlt anstelle des Arbeitgebers den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn der Arbeitgeber wegen eines Insolvenzereignisses seinen Zuschuss nicht zahlen kann (§ 14 Abs. 3 MuSchG). Liebe Grüsse, NB


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