Hallo Frau Bader, vor der Geburt meines Sohnes habe ich kanapp ein Jahr gearbeitet, bevor ich in den Mutterschutz ging. Es fehlen nur ungefähr 7 Tage an dem geforderten Jahr für Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nun meine Frage. Zählen die Tage des Mutterschaftes auch auf den Anspruch mit? Danke. Birgit