Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet

-chOcO-

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 2014 vom Vater meiner Tochter getrennt und beziehe UHV. Im Februar werden mein neuer Partner und ich heiraten, womit dann auch der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet. Der Vater ist allerdings umgangssprachlich "stinkfaul" und sieht Arbeit als unnötige Zeitverschwendung an. Er bekommt ALG2 und zahlt weder Unterhalt, noch sonst etwas für seine Tochter. Das Jugendamt sagte mir eben telefonisch, dass das dann eben so ist. Man könne Väter nicht zum Arbeiten zwingen. Wenn das Jobcenter nichts macht, dann eben keiner. Ich gehe hingegen jeden Tag 5 Stunden arbeiten, auch schon, als ich komplett alleine war. Von MIR konnte das Jobcenter das verlangen. Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit, wie man den Vater zu Unterhalt "zwingen" kann? Er zahlt wie gesagt nichts für seine Tochter, wird aber am Montag zum zweiten Mal Vater. Hartz4 macht es möglich. Wir werden ab der Hochzeit dafür dann noch mehr aufs Geld achten müssen, als wir es eh schon tun müssen. Vielen Dank für Ihre Hilfe. chOcO


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, doch für den Mindestunterhalt kann man ihn verklagen-dann muss er sich für die Zeit eben was suchen Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Doch, Du kannst dem Jugendamt die Beistandschaft entziehen und ihn verklagen. Verletzung der Unterhaltspflicht. Ansonsten bin ich ganz bei Dir, H4 ist leider viel zu oft Schlaraffenland für Faule. Sehe ich leider sogar im Freundeskreis :-( Wer arbeitet hat teilweise weniger in der Tasche wie jemand der H4 bekommt und z.B. alles rund ums Kind umsonst oder erheblich reduziert erhält. Unsere Hochzeit , der Wegfall des Vorschusses und dass das Gehalt meines Mannes dann überall voll angerechnet wurde ( Kindergarten etc.) , war einer der Gründe mit, warum er meinen dann auch adoptiert hat. Denn vorher konnte er ihn nirgendwo angeben.


momworking

Beitrag melden

Klar, man kann klagen... Dann hat man on top noch die Kosten dafür am Bein. ABER noch viel spannender: Wenn er jetzt H4 bezieht und sich daran auch zukünftig nichts ändern wird, kann es gut sein, dass euer Kind IHM später Unterhalt zahlen muss. Super, gell? Du erziehst dein Kind alleine, verantwortungsbewusst und mit Einsatz, ermöglichst ihm eine gute Ausbildung, es lernt einen Beruf, hat ein gutes Einkommen und wird dann zur Kasse gebeten für jemanden, der nie einen Finger krumm gemacht hat und den das Kind bestenfalls vom Hörensagen kennt. Gaaaaaaaaaaaaanz weit vorne...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Daher Belege aufbewahren. Der Vater verwirkt seinen Anspruch auf Unterhalt des Kindes, wenn er selbst nicht finanziell für es aufgekommen ist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha ...

Guten Tag Frau Bader, mir wurde eie Brief von der Deutschen Rentenversicherung zugestellt in dem ich mich für einen gewissen Zeitraum rechtfetigen muss. Es geht um die Zeit in der ich mit meiner damaligen Lebensgefährtin zusammen war. Wir lebten zusammen in einer Wohnung, um haben uns zusammen unseren Sohn erzogen. Leider war ich zu damaligem Z ...

Liebe Frau Bader, meine älteste Tochter wird bald 3. Ursprünglich hatten wir sie zu ihrem ersten Geburtstag für einen Kitaplatz angemeldet. Damals hatten wir keinen erhalten. 15 Monate später bekamen wir sehr kurzfristig einen angeboten - diesen mussten wir absagen, da derart kurzfristig keine Eingewöhnung durch uns möglich gewesen wäre. Nun ...

Hallo Gerne an alle. Vater zahlt Unterhalt, Kontakt besteht nicht.  Volljähriges Kind und Mutter bekommen Bürgereld, das Jobcenter berechnet den Unterhalt jährlich neu, verweigert aber weitere Auskünfte. Hat der Vater darauf Anspruch? Gibt es dazu Paragrafen? Zeugnisse, Nebenjobs, Arbeitsbemühungen der Mutter, Ausbildung des Kindes et ...

Hallo,  ich habe erfahren, dass ab Aug 2026 alle neuen Grundschüler ein Recht auf OGS Betreuung haben.  Können Sie mir sagen, ob spätestens dann auch die 2. Klässler ein Recht auf die Betreuung haben? Oder kann es im schlimmsten Fall passieren, dass 2., 3. und 4. Klässler ihren Platz verlieren, damit der Rechtsanspruch der Erstklässler er ...

Guten Tag, Ich bin im Mai ins Beschäftigungsverbot gegangen (Pflegeberuf),  mein Sohn ist schon auf der Welt und bis einschließlich heute dem 28.11.2024 bin ich im Mutterschutz.. Meine Kollegen haben Weihnachtsgeld erhalten ich allerdings nicht.. Im Vertrag steht freiwillige Sonderzahlung.. Habe ich trotz oben genannter Gründe Anspruch ...

Liebe Frau Bader,  ich habe große Fragezeichen im Bezug auf das Elterngeld. Ich habe ein solides Einkommen rund 65k und mein Freund und Vater des Kindes hatte bis Juni 2024 einen sehr gut bezahlten Job mit einem Einkommen rund 300k im Jahr. Jedoch wurde er gekündigt und wurde freigestellt, bezieht aber noch bis Juni 2025 Gehalt. Danach meldet e ...

Hallo, ich bekomme seit 17 Jahren, seit Geburt meines Sohnes Unterhaltsvorschuss. Bei fast jedem Fortsetzungsantrag muss ich einen Anhang zur Vergangenheit ausfüllen. Wie habe ich den Vater kennengelernt usw. Ich habe schon einmal eine abweichende Antwort gegeben, da ich es einfach vergessen habe und der Uvs wurde wegen Falschaussage gestrichen ...

Hallo,  ich hab da mal eine Frage.  Seit Ende Mai befinde ich mich im Mutterschutz. Im Juni bekommen wir Urlaubsgeld bezahlt. In meinem vertrag steht folgendes: "die Arbeitnehmerin erhält zusätzliches Urlaubsgeld i. H. v. 50% eines Monatsgehaltes. Scheidet die Arbeitnehmerin im laufe eines urlaubjahres aus, ist überzahltes Urlaubsgeld zu ersta ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...