Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf Teilzeit nach Elternzeit?

Frage: Anspruch auf Teilzeit nach Elternzeit?

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Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde am 17.6.2007 geboren und ich habe für 3 J. Elternzeit beantragt. Nun würde ich gerne nächstes Jahr nach Ablauf wieder arbeiten gehen, jedoch nur Teilzeit (halbtags oder 2 ganze Tage und ein halber). Gearbeitet habe ich auf dem Bürgermeisteramt als Verwaltungsangestellte nicht als Beamtin! hier bei uns im Ort, die Verwaltung besteht aus 8 Mitarbeitern (5 Vollzeitstellen inkl. Bürgermeister, und 3 Teilzeitstellen). Dort war ich für das Sekretariat des Bürgermeisters verantwortlich sowie für das Standesamt, zusätzlich habe ich das Bürgerbüro geleitet und dort regelmäßig ausgeholfen (machmal sogar wochenweise als Urlaubsvertretung zusätzlich zu meinen Aufgaben! Kann mein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen einen Teilzeitantrag ablehnen (meine bisherige Stelle ist ja definitiv eine Vollzeitstelle manchmal mit 40 Wochenstunden) und ein anderer Posten ist -momentan- nicht frei. Damit habe ich schlechte Chancen oder? Sollte ich zuerst das Gespräch suchen oder gleich schriftlich die Teilzeitstelle beantragen? Würde dies abgelehnt werden würde ich wieder voll einsteigen und auf eine Teilzeitstelle in absehbarer Zeit hoffen (habe ja hier im Ort meine Eltern die großartige Großeltern sind -auch noch jung und fit;-) die dann meine Kleine nachmittags gerne betreuen. Eine Kollegin von mir hatte das so gemacht wie ich es vorhabe, (die wollte man allerdings sowieso schon lange loswerden!) ihr wurde die Teilzeitstelle abgelehnt und gekündigt sie klagte und ist dann mit Abfindung ausgeschieden (auch sie wollte meines Wissens nach sowieso aus dem Betrieb ausscheiden). Oh, das wurde jetzt etwas lang. Vielen Dank für Ihre Mühe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ob betriebliche Gründe vorliegen, die die Ablehnung der TZ rechtfertigen, kann ich aus der Ferne nicht sagen. Da die Gemeinde sicherlich mehr als 15 AN hat, besteht grds. ein Anspruch Liebe Grüsse, NB


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