Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde am 17.6.2007 geboren und ich habe für 3 J. Elternzeit beantragt. Nun würde ich gerne nächstes Jahr nach Ablauf wieder arbeiten gehen, jedoch nur Teilzeit (halbtags oder 2 ganze Tage und ein halber). Gearbeitet habe ich auf dem Bürgermeisteramt als Verwaltungsangestellte nicht als Beamtin! hier bei uns im Ort, die Verwaltung besteht aus 8 Mitarbeitern (5 Vollzeitstellen inkl. Bürgermeister, und 3 Teilzeitstellen). Dort war ich für das Sekretariat des Bürgermeisters verantwortlich sowie für das Standesamt, zusätzlich habe ich das Bürgerbüro geleitet und dort regelmäßig ausgeholfen (machmal sogar wochenweise als Urlaubsvertretung zusätzlich zu meinen Aufgaben! Kann mein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen einen Teilzeitantrag ablehnen (meine bisherige Stelle ist ja definitiv eine Vollzeitstelle manchmal mit 40 Wochenstunden) und ein anderer Posten ist -momentan- nicht frei. Damit habe ich schlechte Chancen oder? Sollte ich zuerst das Gespräch suchen oder gleich schriftlich die Teilzeitstelle beantragen? Würde dies abgelehnt werden würde ich wieder voll einsteigen und auf eine Teilzeitstelle in absehbarer Zeit hoffen (habe ja hier im Ort meine Eltern die großartige Großeltern sind -auch noch jung und fit;-) die dann meine Kleine nachmittags gerne betreuen. Eine Kollegin von mir hatte das so gemacht wie ich es vorhabe, (die wollte man allerdings sowieso schon lange loswerden!) ihr wurde die Teilzeitstelle abgelehnt und gekündigt sie klagte und ist dann mit Abfindung ausgeschieden (auch sie wollte meines Wissens nach sowieso aus dem Betrieb ausscheiden). Oh, das wurde jetzt etwas lang. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Hallo, ob betriebliche Gründe vorliegen, die die Ablehnung der TZ rechtfertigen, kann ich aus der Ferne nicht sagen. Da die Gemeinde sicherlich mehr als 15 AN hat, besteht grds. ein Anspruch Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten. Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Hallo, Ich bin seit erster Tag Elternzeit krankgeschrieben. Nach 3 Wochen leht mein Arbeitgeber mein Gehalt zu zahlen. Darf er dass? LG
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig. Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot