Nelol
Hallo, meine Tochter ist 17 Monate alt. Wir leben in München und haben trotz Anmeldung im dritten Schwangerschaftsmonat erst ab September 2014 einen städtischen Betreuungsplatz bekommen. Ich musste meine Arbeitszeit auf 18 Std an zwei Tagen/Woche reduzieren, damit die Großeltern die Betreuung übernehmen können. Nun bin ich wieder schwanger und erwarte unser zweites Kind Ende September. Ich möchte ein Jahr Elternzeit nehmen, würde aber den Betreuungsplatz für meine erste Tochter ab September dennoch gerne in Anspruch nehmen. Habe ich trotz Elternzeit für das zweite Kind Anspruch auf städtische Tagesbetreuung des ersten Kindes? Ich könnte meine erste Tochter zwar nun problemlos während der Elternzeit zuhause betreuen, fürchte aber dass ich dann nach der Elternzeit wieder keinen Betreuungsplatz für meine Kinder finde. Zudem habe ich eine wirklich tolle Tagesmutter gefunden, die nächstes Jahr sogar das Geschwisterkind aufnehmen könnte. Dieser Platz würde verfallen, würde ich meine Tochter ab September nicht in Betreuung geben. Wie ist die gesetzliche Grundlage? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, ab dem 1. geb. hat man einen Anspruch auf einen Platz bis mittag Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ihr habt einen Anspruch, aber in Elternzeit nur auf 4 Stunden am Tag.
CKEL0410
Also hier in Nrw war das kein Problem
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