Hallo Frau Bader, ich bin bei einem größeren Betrieb(Aktiengesellschaft) zur Zeit als Physiotherapeutin in Elternzeit. Diese endet am 8. Februar 2010. Meine letzte Arbeitszeit betrug 28 Std., jetzt möchte ich nach der Elternzeit in Teilzeit nur noch 11 Std. arbeiten. Der Betrieb wird zum 1.1.2010 verkauft und alle Absprachen zwecks Rückkehr, Arbeitszeiten und Teilzeit werden rausgeschoben. Meine Fragen: Habe ich Anspruch auf eine Stundenreduzierung auf 11 Std. und zu wann? Ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet trotz des bevorstehenden Verkaufs schon jetzt Lösungen für mich zu finden (wenn auch vorübergehend). Kann der Arbeitgeber mich für Arbeitszeiten am späten Nachmittag verpflichten, auch wenn ich dann keine Kinderbetreuung habe? Vielen Dank für die Beratung
Mitglied inaktiv - 20.10.2009, 22:43