Irja14
Vielen Dank fur Ihre Antwort Frau Bader, Mir ist jedoch noch folgendes unklar; 1. Hab ich Anspruch Elternteilzeit auch wieder auf eine geringere Stundenzahl reduzieren ? 2. Hab ich Anspruch wieder von der Teilzeit nach begonnener Tatigkeit zuruckzutreten und ganz in Elternzeit zu gehen ? 3. Kann ich bei Einreichen des 3. Elternzeitjahres wieder Anspruch auf volle Elternzeit ( Arbeitspause) geltend machen wenn das 2. Jahr in Elternteilzeit stattgefunden hat ?Herzlichen Dank
Hallo, 1.Das kommt darauf an 2. Ja 3. Ja Liebe Grüße NB
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