Patel
Hallo Frau Bader, ich schreibe heute im Namen meiner Frau. Wir sind beide berufstätig und wurden am 30.05.2022 mit einem Jungen gesegnet. Seitdem ist meine Frau in Elternzeit und bekommt Elterngeld. Inzwischen habe ich ein Jobangebot in den USA erhalten und trete meine Arbeit ab dem 01.11.2022 an. Ich würde gerne wissen, ob ich (Ehemann) mich aus Deutschland abmelde, aber meine Frau und mein Kind ihre Anmeldung in Deutschland behalten, kann meine Frau dann trotzdem ihren EG-Teil erhalten? Hat mein Einkommen aus den USA einen Einfluss auf das EG meiner Frau? Sie wäre weiterhin bei ihrem Arbeitgeber gemeldet und würde nach ihrer Elternzeit ihren Job in Deutschland fortsetzen. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Patel
Hallo, Ihre Frage ist nicht eindeutig formuliert. Möglichkeit eins: Ihre Frau bleibt in Deutschland, dann bleibt alles beim alten. Möglichkeit zwei:ihre Frau geht mit nach Amerika, dann bekommen Sie das Elterngeld nur, wenn sie höchstens zwölf Monate dort ist und ihrer Wohnung beibehält. Liebe Grüße NB
Pamo
So wie du das schilderst, kommt deine Frau also nicht mit in die USA? Dann ändert sich nichts für sie und sie bezieht ihr EG weiter wie bisher.
KielSprotte
Bleibt deine Frau mit dem Kind dann in D? Für das EG ist der Aufenthalt eigentlich egal, aber mit dem Kindergeld schaut es anders. Da muss eine bezugsfertige Wohnung (falls sie mitzieht) in D vorhanden sein (also auch nicht untervermietet), sonst fällt das weg.
Mitglied inaktiv
Für das Elterngeld muss auch eine sofort bezugfertige Wohnung da sein und der Aufenthalt im Ausland darf auch nur max 12 Monate sein Also keine Meldung bei den Eltern oder Untervermietung
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