mama250507
Hallo Ich bin in der 37 ssw und unser kleinster 14 Monate ich bin selbstständig und mein Mann wurde letzten Monat arbeitslos doch wer von uns darf / muss jetzt in elternzeit ? Das AA behauptet mein mann hätte dann keinen Anspruch mehr auf Bezüge wenn er in elternzeit gehen würde stimmt das? Und welche Leistungen stehen uns eigentlich zu ? Er bekommt momentan nur alg 1 was jedoch vorne und hinten nicht reicht da ich selbstständig bin und momentan deshalb nichts verdienen kann. Vielen Dank schon einmal
Hallo, entweder EZ o ArBGeld I. Und dann evtl. ergänzend H IV. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hallo Ja, das stimmt. Er muss dem Markt ja zur Verfügung stehen um ALG1 zu bekommen. Das tut er nicht in Elternzeit. Du bekommst doch in etwa wieder da gleiche Elterngeld beim 2. Er sollte sich schnellstmöglich einen neuen Job suchen, solange mit Wohngeld und Kindergeldzuschlag aufstocken. Oder er geht in Elternzeit und Du arbeitest nach der Geburt wieder voll.
Mitglied inaktiv
Um Elternzeit nehmen zu können muß man einen Arbeitgeber haben bei der man diese auch melden kann. Ohne geht das schwerlich. Was man machen kann ist sich "freistellen" lassen, nur das ist was anderes. Läßt sich dein Mann freistellen, weil er "Elternzeit" machen will, dann kann er logischerweise kein ALG1 beziehen - weil er dann ja nicht mehr arbeitssuchend ist. Er kann dann Elterngeld beantragen, das ist aber nicht wirklich mehr als das ALG1. Kommen halt noch ein paar Euros drauf wegen Geschwisterbonus. Du selbst könntest bei dir "Elternzeit" nehmen - wie bei Kind1 auch. Elterngeld wird dann anhand deines Einkommens berechnet, mind aber 300 € plus Geschwisterbonus. Dürfte also auch in etwa bzw etwas mehr sein als bei Kind1. Dazu könnten ihr halt Wohngeld versuchen zu bekommen und erhöhtes Kindergeld. Mein Rat wäre, Dein Mann sollte sich so schnell wie möglich um einen Job kümmern und keine "Elternzeit" nehmen. Sondern im ALG1-Modus bleiben. Du selbst nimmst weiterhin "Elternzeit", und schaust wie es mit 2 Kindern klappt. Solange du nicht mehr als 30 Std die Woche arbeitest, könntest Du sogar schauen wegen leichter Selbstständigkeit nebenbei. Weiß ja nicht was Du da machst, oder Du läßt es ruhen wenn es gar nicht geht. Rechtsanspruch auf Betreuung für den 14 monatigen habt ihr ja, das könnte auch Tagesmutter sein (hier wird, wenn ein Elternteil da ist, bis zu 25 Std genehmigt). Und zumindestens hier kostet Tagesmutter genausoviel wie KiTa - falls er noch keinen Platz hat. Einkommen müßtest Du aber der Elterngeldkasse melden. dazu eben das Kindergeld und Wohngeld versuchen zu beziehen. So bleibt ihr IMO am flexibelsten - was meiner Meinung nach in eurer Situation das beste ist. Meldet Dein mann die Elternzeit an, und fällt damit aus dem ALG1-Bezug, wäre das meiner Meinung nach die schlechteste Variante, ausser Du bsit Selbstständig so erfolgreich udn könntest da sofort wieder komplett voll durchstarten und das abfangen. Das lese ich aber nicht so heraus.
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