Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch auf 3. Elternzeit

Frage: Anspruch auf 3. Elternzeit

Cawti

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Guten Tag, Ich wüsste gerne, ob ich Anspruch auf Elternzeit habe und falls ja, ob ich den Anfangstag frei wählen kann, oder an den Geburtstag der Kinder gebunden bin? Meine Elternzeit bis jetzt: Kind 1 geboren im Dezember 2015 Danach 7 Monate Elternzeit 7 Monate "normal" gearbeitet Ab Februar 2017 Elternteilzeit Oktober 2017 Mutterschutz Dezember 2017 Geburt 2. Kind 8 Monate Elternzeit 3,5 Monate Elternteilzeit Dezember 2018 Wechsel Arbeitsstelle, bei der ich gleich in Teilzeit eingetreten bin. Da ich bei beiden Kindern schon 2 Arten von Elternzeiten hatten (bei meinem alten Arbeitgeber), darf ich nochmal? Und ich habe gelesen, dass man in den 1. 24 Monaten mindestens 12 Monate Elternzeit genommen haben muss, um nach dem 3. Geburtstag Anspruch auf weitere 12 Monate zu haben. Stimmt das? Vielen Dank, ich blicke beim BMFSJF nicht richtig durch.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können bis zu 24 Mo. restliche EZ bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Der AG muss nicht zustimmen, ihm wird es quasi nur mitgeteilt. Liebe Grüße NB


Pamo

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Wo bist du angestellt? Großes Unternehmen, kleiner Betrieb, öffentlicher Dienst?


Cawti

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Hallo, In einem Unternehmen mit 22 Beschäftigen. Viele Grüße


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