Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anschlußunterhaltsgeld vom Arbeitsamt und Erziehungsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anschlußunterhaltsgeld vom Arbeitsamt und Erziehungsgeld

Mitglied inaktiv

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Kann ich nach dem Abschluß meiner Fortbildungsmaßnahme bei der ich Unterhaltsgeld (in Höhe des Arbeitslosengeldes) und Erziehungsgeld gleichzeitig beziehe, neben dem Erziehungsgeld das sog. Anschlußunterhaltsgeld beziehen? - Mein Kind wurde vor dem 31.12.2000 geboren. Vielen Dank für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Liesl, nach dem alten Gesetz gab es Arbeitslosenhilfe neben EG, nicht aber Arbeitslosengeld. Wozu die von Ihnen genannte Leistung gehört, kann ich auf die Entfernung schlecht sagen. Wenn es wie Arbeitslosengeld zu behandeln ist, geht es nicht. Gruß, NB


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