Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrecht freier Tag - verbeamtete Lehrerin in Teilzeit ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anrecht freier Tag - verbeamtete Lehrerin in Teilzeit ?

maiju

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Hallo, ich, verbeamtete Lehrerin in Niedersachsen (Grundschule), möchte nach der Elternzeit ohne Bezüge (wieder) Teilzeit arbeiten. Nun überlege ich, wieviele Stunden ich mache, um noch das "Anrecht"auf einen freien Tag zu haben. Ich würde natürlich gerne möglichst viel arbeiten. Bei Schure (zuverlässige Quelle?) finde ich diese Auskunft: "Mindestens ein unterrichtsfreier Tag in der Woche ist teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, deren Unterrichtsverpflichtung nach § 62 NBG mindestens um ein Drittel der Regelstundenzahl ermäßigt ist, zu ermöglichen". Wir haben eine Regelstundenzahl von 28 Stunden. Meiner Rechnung nach ist bei Ermäßigung um mindestens ein Drittel (9,3...Stunden) bei 18 Stunden (und weniger...) noch ein freier Tag "zu ermöglichen". Meine Schulleitung (und viele Kollegen!) sagen, der freie Tage stünde einem generell nur bei der Reduktion auf 14 Stunden (oder weniger) zu. (MATHE ist nicht mein Fach ;)) 1) Wer hat denn nun Recht? 2) Reicht es in Elternzeit den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung 8 Wochen vorher zu stellen? (normalerweise ein halbes Jahr, ich habe aber eben das gehört). 3) Was bedeutet "ist zu ermöglichen"? Wir haben damals im Schulrecht gelernt, ist-Aussagen müssen eigentlich eingehalten werden, soll-Bestimmungen nicht unbedingt.... 4) Da ich zu Beginn der Teilzeit noch keinen Kitaplatz habe ("Flickschuster-Alternativbetreuung" durch Verwandte...leider), wäre es hier auch möglich, mehr als einen freien Tag zu bekommen (Zitat "mindestens"....)? Danke und mit freundlichen Grüßen, maiju


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, tut mir leid, das ist so spezielles Landesrecht, da kenne ich mich nicht aus. Liebe Grüße NB


momworking

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Hallo, meine Erfahrungswerte beziehen sich auf Hessen, nicht auf NIedersachsen und lauten: Anspruch im Sinne von AnRECHT hast du keins. Wenn du mit deiner SL gut stehst, kannst du eventuell mit der Kinderbetreuung argumentieren und/oder im Gegenzug beispielsweise Nachmittagsunterricht anbieten (hat bei mir funktioniert). Wichtig wäre doch erstmal zu klären, an welche Schule du kommst? Kannst du an deine Schule zurück? Musst du wechseln? Also zuerst würde ich wohl beim zuständigen SL anfragen, ob man sich da einigen kann. Ich habe Kolleginnen, da hat es super geklappt, andere haben nicht nur keinen freien Tag gehabt, sondern on top noch massig Springstunden... Kläre auch die Frage der Aufsichten, Ausflüge, Wandertage und Konferenzen im Vorfeld, ist mein nett gemeinter Ratschlag. Und nochwas: Hast du die vollen drei Jahre EZ genommen? Ansonsten lass dir das dritte Jahr noch übertragen, nur zur Sicherheit oder arbeitest du Teilzeit in Elternzeit? Bei letzterem kam mir meine SL damals deutlich mehr entgegen. Viel Erfolg und gerne auch PN


maiju

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Danke.... ich weiß, dass das nicht ermöglicht wird, wenn dienstliche Belange entgegenstehen ja....hier gings aber um die Zahl der Stunden, bei uns ist es tatsächlich so, dass die sagen, bei 14 machen wirs....obwohl es im Gesetz anders formuliert ist...? ... Ich komme an meine Stammschule zurück und bin glücklich damit. Allerdings ist es immer schwierig die Teilzeit auch auf Ausflüge und Co. anzuwenden... vor allem, wenn man eine Klasse hat.... ....die ich bisher immer hatte (Liebe Eltern, der Elternabend ist bei uns schon früher vorbei, da ich nur 50% arbeite.... ;)). Ich bin gespannt, wie es dieses Mal ist.


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