Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrecht auf eine Parkkarte ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anrecht auf eine Parkkarte ?

Runde2

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Hallo, Ich möchte gerne wissen ob ich ein anrecht auf eine parkkarte habe. Bin den öffentlichen verkehrsmitteln brauche ich ca 1,5 stunden zur arbeit, mit dem auto ca 20 minuten. Ich fahre mit dem auto zur arbeit das problem ist aber leider nur das man nicht auf gelände parken darf außer man hat eine parkkarte, man muss draußen parken und die plätze sind sehr begrenz man findet nur schwer einen parkplatz und wenn muss man eine gute strecke laufen. Ich habe schichten von 6.30 uhr bis 20 uhr. Es gibt laut meinem arbeitgeber leider nicht so viele parkkarten (das stimmt auch) einige mitarbeiter haben parkkarten obwohl sie nicht bis 20 uhr arbeiten, kinder haben oder schwanger sind. Hab ich auch ein anrecht auf eine parkkarte? Darf ich eine von meinem arbeitgeber verlangen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, einen solchen Anspruch gibt es nicht. Aufziehen könnte man das Ganze, wenn überhaupt, am Gleichbehandlungsgrundsatz. Da muss der Arbeitgeber erklären, warum erwähnen die Karten gegeben hat. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das hat nix mit Baby, Schwangerschaft oder Familienrecht zu tun.


chrissicat

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Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmer einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen. D.h. ein Anrecht auf eine Parkkarte hast du nicht!


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