Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrechnung Mutterschaftsgeld auf Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anrechnung Mutterschaftsgeld auf Elterngeld

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Hallo Frau Bader, ich hab mal ne Frage zu folgendem Sachverhalt: Das Mutterschutzgeld ab Geburt wird auf das Elterngeld angerechnet. Kommt das Kind 2 Wochen vor dem mutmaßlichen Termin, werden vom Mutterschaftsgeld 2 Wochen mehr mit dem Elterngeld verrechnet – ohne dass frau entsprechend mehr Mutterschaftsgeld bekommen hat. Find ich ungerecht… Wie sind die Aussichten bei Einspruch gegen den Elterngeld-Bescheid – z.B. dahingehend, dass nicht das Mutterschaftsgeld ab tatsächlichem Geburtstermin sondern ab dem mutmaßlichen Termin angerechnet wird? Oder haben Sie noch eine andere Idee? Da muss doch was zu machen sein, von wegen Gleichbehandlung und so… (Eine andere Mutter mit vollkommen gleichen Bedingungen, deren geschätzter Termin jedoch dem tatsächlichen entsprochen hätte, würde nicht diesen finanziellen Verlust „erleiden“.) Oder ggf. sogar bei der Krankenkasse rückwirkende Anpassung der Mutterschutzfrist an den tatsächlichen Geburtstermin beantragen? Vielen Dank im voraus für die Antwort! Susi


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Genau dasselbe Problem habe ich auch. Mein Sohn ist 11 Tage vor ET geboren und jetzt bekommen wir für den gesamten 3. LM kein Elterngeld. Die Dame beim Amt meinte nur zu mir, bezieht man 1 Tag Mutterschutzgeld im Monat, bekommt man kein Elterngeld. Das kann ja irgendwo nicht sein. Lies mal die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, da steht das drin, dass im letzten Monat Elterngeld gezahlt werden muss. Hab ich auch von Frau Bader bekommen. Ich habe Widerspruch gegen unseren Bescheid erhoben, aber das dauert bei uns sehr sehr lange. Kann Weihnachten werden, meinte die Dame. Du weißt doch, sollst du Geld zahlen, bitte gestern schon. Sollen die was machen, kann das dauern. LG Arlett


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Hallo Arlett, Danke für Deinen Tip. Mein Problem ist aber noch etwas anders gelagert. Mir geht es generell um die "Ungerechtigkeit", dass ein zu spät "geschätzter" Geburtstermin dazu führt, dass mehr Mutterschaftsgeld aufs Elterngeld angerechnet wird, also weniger Elterngeld gezahlt wird, obwohl ich nicht entsprechend mehr Mutterschaftsgeld erhalten habe. Laut Gesetz wird das Mutterschaftsgeld ab Geburt angerechnet. Hast Du im maßgeblichen Monat einen Tag Mutterschhaftsgeld erhalten, wird auch nur dieser eine Tag vom monatlichen Elterngeld-Betrag abgezogen und nicht der komplette Monat gestrichen! Was Deine Bearbeiterin da gemacht und behauptet hat ist also tatsächlich Quatsch. Viel Erfolg! Mal sehen, was sich bei mir ergibt... Liebe Grüße Susi


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Das ist eine absolute Ungerechtigkeit. Stell dir vor, du bekommst alles in allem von mir aus 40 eur mutterschaftsgeld (natürlich mit Arbeitgeberzahlung) in einem Monat, da dein Kind 1 Tag zu früh gekommen ist. Nur mal angenommen, du bist noch alleinerziehend. Da sollst du mit 194 eur (40 + 154 kindergeld) auskommen???? Das kann doch gar nicht sein. Das hab ich der auch erklärt, aber keine Antwort erhalten. Die Krankenkasse macht leider nichts rückwirkend. Die rechnen immer ab mutmaßlichem ET. LG Arlett P.S. Achja, deren Kinder dann zu früh geboren werden, werden dann ja bevorteilt.


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