Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anrechnung Gehaltserhöhung auf Teilzeitgehalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anrechnung Gehaltserhöhung auf Teilzeitgehalt

katrin1305

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Guten Tag Frau Bader, Frage 1: ich habe vor meiner Schwangerschaft einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben mit einer automatischen Gehaltserhöhung nach der Probezeit. Diese tritt nun während meiner Mutterschutzzeit theoretisch in Kraft (Ende Probezeit liegt im Mutterschutz). Danach gehe ich in Elternzeit und möchte voraussichtlich ab LM 13 wieder in Teilzeit (Beantragung von 2 Jahren Elternzeit) einsteigen. Wird diese Gehaltserhöhung, derer brutto noch netto ich bisher ja nie bekommen habe, trotzdem auf mein Teilzeitgehalt angerechnet? Frage 2: Ein Faktor für das Recht auf Teilzeit ist ja, mind. 6 Monate für ein Unternehmen tätig gewesen zu sein. Der Mutterschutz zählt zu diesen 6 Monaten dazu, die Elternzeit nicht, richig? Hieße in meinem Fall hätte ich die 6 Monate erfüllt. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Frage 1: Wenn es vertraglich vereinbart ist ja Frage 2: Auch die Elternzeit zählt zur Betriebszugehörigkeit dazu. Liebe Grüße NB


basis

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Ich würde dir unabhängig von deinen Fragen gern den Rat geben, EZ für kind. zwei Jahre zu beantragen und dann ab 13. LM (oder ggf später) lieber TZ in EZ zu arbeiten. Grund 1: Kündigungsschutz. Grund 2: Falls der AG TZ selbst verweigert kannst du woanders bis zu 30h TZ arbeiten mit Zustimmung des AG Grund 3: Nach Ende der EZ lebt automatisch der VZ Vertrag auf Grund 4: Bei mind. 2 Jahren ist die Verlängerung auf 3 Jahre nicht an die Zustimmung des AG gebunden. Gerade, wenn du ohnehin in TZ zurück willst, würde ich die in EZ leisten. IdR berechnet sich das TZ Gehalt anteilig aus dem VZ Gehalt, wenn nicht vollkommen andere Tätigkeiten vereinbart werden, die eine andere Eingruppierung erzwingen würden. Und das sollte sich am Tag nach Ende der offiziellen Probezeit automatisch ja erhöhen.


katrin1305

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Dankeschön. Ich hatte ja geschrieben, dass ich 2 Jahre Elternzeit beantragen möchte, eben aus den von dir beschriebenen Gründen. Es geht mir im Besonderen um meinen speziellen Fall, in dem Probezeitende in den Mutterschutz fallen. In meiner Branche ist eine Gehaltserhöhung nach der Probezeit nicht automatisch, da ist alles harte Verhandlungssache


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