sewbee
liebe frau bader, ich muss noch einmal nachfragen. in meinem arbeitsvertrag steht nichts drin, dass ich an einen anderen standort versetzt werden kann. die versetzung vor jahren wurde mit versetzungsmeldung und meiner unterschrift durchgeführt ersetzt also in diesem fall doch den alten arbeitsort. kann mir der arbeitgeber unter diesen umständen einen anderen standort zumutzen? muss er ggf. nach der elternzeit eine sozialauswahl treffen, wenn ich den anderen standort nicht annehmen möchte und er mir kündigen muss. wäre ich im unternehmen geblieben und nicht in elternzeit gegangen und er wollte mir kündigen, dann hätte doch das genau stattfinden müssen.
Hallo, im Zweifel kann der AG Sie nicht versetzten. Nach der EZ sind Sie wieder so zu behandeln wie alle anderen AN auch Liebe Grüsse NB
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