Mitglied inaktiv
Hallo nochmal, Frau Bader! Folgende Situation : ich bin seit 11.2.2002 angestellt bei einem Autohaus in X. Im Arbeitsvertrag steht, "wird zum 11.02.2002 als XXX angestellt in X", desweiteren ergibt sich im Text des Arbeitsvertrages, das der AG "Arbeitsplatz und Beschäftigungsort" bestimmt. Nun gehört seit Mitte 2002 ein weiteres Autohaus in Y zur Firma. Die Entfernung zwischen X und Y beträgt einfach exakt 93 km. Mein AG hat mir heute mitgeteilt, dass er in X keinen Arbeitsplatz mehr für mich hat (meineVertretung soll übernommen werden). Ich soll zum Ende der Elternzeit künftig dauerhaft in Y arbeiten. 180 km jeden Tag zzgl. 3 std. zusätzliche Kinderbetreuung ohne Fahrtkostenzuschuß kann ich mir nicht leisten. Ist die Strecke (93 km einfach) zumutbar? Die Filiale in Y gab es nicht, als ich in X angestellt wurde. Im Vertrag steht, ich werde in X angestellt. Was kann ich tun? Es ist offensichtlich dass man mich so nur zum kündigen bringen will. Aber ich bin alleinerziehend und auf diese Stelle angewiesen. Vielen Dank für Ihre Antwort. Gina
Hallo, da im Vertrag der Ort genannt ist, kann der AG nicht Y als Arbeitsort bestimmen. Wenn er Inen kündigen willbleibt nur der Weg zum Gericht - wehren würde ich mich auf jeden Fall. Gruß, NB
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