Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Amtsärztliche Untersuchung während Mutterschutz

Frage: Amtsärztliche Untersuchung während Mutterschutz

Sabi1509

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich habe aktuell ein großes Problem, welches mich psychisch sehr belastet und hoffe, Sie können mir etwas weiter helfen. Ich bin aktuell noch auf Probe verbeamtet und die Probezeit wurde vor meiner letzten Schwangerschaft 2021 aufgrund von Adipositas verlängert mit dem Ziel abzunehmen. Ich war dann in Elternzeit und nun bin ich erneut schwanger (bin jetzt gerade wieder im Mutterschutz für Kind 2). Mein Arbeitgeber möchte mich nun gerne während des Mutterschutzes erneut amtsärztlich untersuchen lassen (ca. 4 Wochen nach der Geburt). Bis dahin werde ich natürlich noch nicht abgenommen haben. Ich habe darum gebeten, meine Probezeit nochmals zu verlängern, darüber hat der Arbeitgeber jedoch noch nicht entschieden. Kann ich während des Mutterschutzes zu einer amtsärztlichen Untersuchung verpflichtet werden? Eigentlich sollte die Mutter in der Zeit ja unter besonderem Schutz stehen. Nach meiner letzten Schwangerschaft hatte ich außerdem massive Probleme und hätte gar nicht zu einem Termin erscheinen können. Wäre es auch möglich, sich evtl. krankschreiben zu lassen vom Arzt, wenn ein Termin anberaumt wird und diesen erst nach der kommenden Elternzeit wahrzunehmen? Ganz herzlichen Dank schonmal für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich bin nicht dr König des Beamtenrechtes. Aber ich frage mich, ob eine obj. Beurteilung der Frage med. zum momentanen Zeitpunkt überhaupt möglich ist. Deshalb finde ich die Idee, den Amtsarzt anzurufen, prima. Liebe Grüße NB


Mamamaike

Beitrag melden

Hallo, kein rechtlicher Rat, nur ein praktischer: Ruf doch beim Amtsarzt an und schildere die Situation. Sehr wahrscheinlich wird er doch von sich aus den Termin verschieben. Viele Grüße


cube

Beitrag melden

Mit dem Amtsarzt sprechen hört sich erst mal gut an - aber dann hat man den Dienstherrn umgangen. Und ob der Amtsarzt den Termin einfach verschieben darf, um ein passenderes Ergebnis zu erzielen? Denn darum geht es ja letztendlich: die Sorge, die Vorgaben jetzt nicht erfüllen zu können. Der Arzt ist ja nicht "doof" - der kann ja durchaus berechnen, was vom aktuellen Gewicht der Schwangerschaft zuzurechnen ist und was dann eben das normale Gewicht wäre und ob damit die damals getroffene "Vorgabe" erreicht wurde. Dazu kommt noch, das man nicht ewig "auf Probe" bleiben kann. Max 5 Jahre? Je nach dem, wie lange die Probe bereits läuft, könnte das knapp werden mit anschließender EZ, in der die AP ja - wie es verstanden habe - auch ungerne zur Untersuchung möchte/sich nicht zutraut, diese dann zu bestehen. ich bin gespannt, was Frau Bader antwortet - Beamtenrecht ist ja schon anders als das für "Normalos" ;-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...

Hej!  Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte.  Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt?  Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?