Sabi1509
Liebe Frau Bader, ich habe aktuell ein großes Problem, welches mich psychisch sehr belastet und hoffe, Sie können mir etwas weiter helfen. Ich bin aktuell noch auf Probe verbeamtet und die Probezeit wurde vor meiner letzten Schwangerschaft 2021 aufgrund von Adipositas verlängert mit dem Ziel abzunehmen. Ich war dann in Elternzeit und nun bin ich erneut schwanger (bin jetzt gerade wieder im Mutterschutz für Kind 2). Mein Arbeitgeber möchte mich nun gerne während des Mutterschutzes erneut amtsärztlich untersuchen lassen (ca. 4 Wochen nach der Geburt). Bis dahin werde ich natürlich noch nicht abgenommen haben. Ich habe darum gebeten, meine Probezeit nochmals zu verlängern, darüber hat der Arbeitgeber jedoch noch nicht entschieden. Kann ich während des Mutterschutzes zu einer amtsärztlichen Untersuchung verpflichtet werden? Eigentlich sollte die Mutter in der Zeit ja unter besonderem Schutz stehen. Nach meiner letzten Schwangerschaft hatte ich außerdem massive Probleme und hätte gar nicht zu einem Termin erscheinen können. Wäre es auch möglich, sich evtl. krankschreiben zu lassen vom Arzt, wenn ein Termin anberaumt wird und diesen erst nach der kommenden Elternzeit wahrzunehmen? Ganz herzlichen Dank schonmal für Ihre Antwort
Hallo, ich bin nicht dr König des Beamtenrechtes. Aber ich frage mich, ob eine obj. Beurteilung der Frage med. zum momentanen Zeitpunkt überhaupt möglich ist. Deshalb finde ich die Idee, den Amtsarzt anzurufen, prima. Liebe Grüße NB
Mamamaike
Hallo, kein rechtlicher Rat, nur ein praktischer: Ruf doch beim Amtsarzt an und schildere die Situation. Sehr wahrscheinlich wird er doch von sich aus den Termin verschieben. Viele Grüße
cube
Mit dem Amtsarzt sprechen hört sich erst mal gut an - aber dann hat man den Dienstherrn umgangen. Und ob der Amtsarzt den Termin einfach verschieben darf, um ein passenderes Ergebnis zu erzielen? Denn darum geht es ja letztendlich: die Sorge, die Vorgaben jetzt nicht erfüllen zu können. Der Arzt ist ja nicht "doof" - der kann ja durchaus berechnen, was vom aktuellen Gewicht der Schwangerschaft zuzurechnen ist und was dann eben das normale Gewicht wäre und ob damit die damals getroffene "Vorgabe" erreicht wurde. Dazu kommt noch, das man nicht ewig "auf Probe" bleiben kann. Max 5 Jahre? Je nach dem, wie lange die Probe bereits läuft, könnte das knapp werden mit anschließender EZ, in der die AP ja - wie es verstanden habe - auch ungerne zur Untersuchung möchte/sich nicht zutraut, diese dann zu bestehen. ich bin gespannt, was Frau Bader antwortet - Beamtenrecht ist ja schon anders als das für "Normalos" ;-)
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