Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alter Urlaub in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Alter Urlaub in der Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe Ingrids Frage vom 27.09.01 und die Antwort wohl gelesen. Allein, ich verstehs nicht. Deshalb bitte ich noch mal ganz konkret mit folgendem Beispielszenario um eine Antwort: Wöchentliche Arbeitszeit: 40 h Jährlicher Urlaubsanspruch: 30 Tage Beginn der Elternzeit: 01.07.02 mit 20 h pro Woche (verteilt auf wechselweise 2 bzw. 3 Tage pro Woche; nicht wirklich halbtags) Genommener Urlaub bis zum 01.07.02: 0 Tage (erdient sind also 15 Tage Urlaub à 8 Stunden) Wieviele Tage Urlaub habe ich denn nun ab dem 01.07.02? 30 Tage à 4 Stunden? Oder 15 Tage à 4 Stunden plus 15 Tage à 8 Stunden (was insgesamt 45 Tage à 4 Stunden wären)?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Lieber Ingo, auf den konkreten Fall darf ich leider nicht eingehen (s. Hinweise). Man muß unterscheiden: Urlaubsanspruch entstanden VOR EU und nach EU. Jeweils entstenehen eine bestimmte Anzahl von Tagen. Ihre FRage ist aber wohl eher, wie man den Anspruch umsetzt. Das geht folgenderweise: Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Ingo! Bei mir ist es ähnlich. Ich habe nach dem Mutterschutz gleich wieder angefangen zu arbeiten, und zwar 19 h die Woche und 6 Monate Erziehungsurlaub genommen (mein Sohn wurde noch 2000 geboren). Ich hatte auch noch 7 Tage Resturlaub von vor der Geburt, als ich noch 40 h die Woche gearbeitet habe. Die habe ich dann im Anschluß an den Mutterschutz genommen. Das waren dann 7 Tage Urlaub a 3:48 (rein rechnerisch 19 h/5 Tage). Bei den Urlaubstagen spielt keine Rolle, wieviele Stunden man täglich arbeitet. Also kann man NICHT den "erarbeiteten" Urlaub bei Vollzeit in der Teilzeit strecken, die Anzahl Tage bleiben erhalten. Wie das allerdings bei solch einer Teilzeit ist, in der man beispielsweise nur montags bis mittwochs arbeitet, weiß ich nicht genau. Ich würde sagen, daß auch dann für jeden Arbeitstag auch ein Urlaubstag angesetzt werden kann, aber das läßt sich doch sicher mit dem Arbeitgeber klären, oder? Viele Grüße Andrea


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, meine aktuelle elternzeit endet am 30.7. Mein Arbeitgeber gab mir schon eine Auflistung das ich aus der Vergangenheit noch 38 Urlaubstage habe. Nun werde ich kündigen zum 31.7. Nun meine Frage: Muss ich für den 31.7. Noch Urlaub beantragen? Steht mir denn für den Juli noch der normale urlaubsanspruch zu? Normal habe ich im Jahr 30 ...

Guten Tag, aus persönlichen Gründen habe ich nach der Elternzeit (Ende 3.2.24) meine Vollzeitstelle beenden wollen. Da die 3 Monate zum Ende EZ bei der Entscheidung bereits abgelaufen waren und der Arbeitgeber mir nicht kündigen konnte/wollte, habe ich mich auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen. Ich wollte unbedingt so schnell wie möglich eine B ...

Hallo Frau Bader, wir erwarten im Juni unser erstes Kind. Ich bin angestellt in Teilzeit mit Urlaubsanspruch von 30 Tagen, aber seit Ende 2023 im betrieblichen Beschäftigungsverbot. Bei meinem Partner wird voraussichtlich zum Jahresende 2024 ein kurzzeitiger finanzieller Engpass ohne Anstellung auftreten. Meine Überlegung ist, für Dezember kein ...

Hallo Frau Bader,  hat man während der Elternzeit einen Urlaubsanspruch? Ich habe drei Jahre Elternzeit die im Juni zuende gehen. vielen Dank für Ihre Antwort Jasmin 

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem ...

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem ...

Hallo, Ich war seit Januar 2023 zunächst im Beschäftigungsverbot, dann in Mutterschutz und bin nun in Elternzeit, welche offiziell bis 08.02.25 andauert. Ab 01.09.24 werde ich Teilzeit in Elternzeit mit 4x6 Stunden pro Woche arbeiten, was auch schon vertraglich bestätigt ist. Nun habe ich laut Personalabteilung 30 Tage Resturlaub, die ich währe ...

Liebe Frau Bader, in 4 Wochen endet nach insgesamt 5 Jahren meine Elternzeit (erster Sohn wurde 09/2019 geboren und eine Tochter 08/2021). Ich möchte und kann erst frühestens ab November wieder arbeiten, welche Möglichkeiten habe ich rechtlich, denn meine Elternzeit endet ja schon Ende August. Habe ich einen Urlaubsanspruch in meiner Elternzeit ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde.  Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...

Hallo! Wie sieht es denn so richtig aus mit dem Urlaub für die Elternzeit? Ich habe schon so viele Artikel usw. gelesen und weiss immer noch nicht so genau. Ich weiss, der Arbeitgeber kann den Urlaub kürzen, alles schön und gut. Dann habe ich gelesen, er darf das nicht einfach so machen, muss mich darüber informieren. Aber wie? Wann? Ich bin sc ...