Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich habe zwei Fragen: Mein Kind wurde statt am 21.7.02 am 11.7.02 geboren. Ich habe vor meinen Mutterschutz (9.6.02) meinen Resturlaub genommen. Da aber das Baby früher kam, habe ich ja rechnerisch zuviel Urlaub genommen - Mutterschutz hätte ja schon am 29.5.02 begonnen. Richtig? Kann ich den Urlaub noch geltend machen bzw. auszahlen lassen? Ich habe seit zwei Monaten (!) eine neue Arbeit - also mit einem Festanstellungsvertrag über 20 Std. in der Woche. Irgendwie dachte ich gelesen zu haben, dass man mit nur 20 Std. die alte Stelle nicht kündigen müßte (in der ich noch ein Jahr in Elternzeit bin). Ist das richtig oder muß ich doch kündigen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen Andrea
Hallo, der Urlaub wird wieder gutgeschrieben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Kann ich mir den Urlaub auch auszahlen lassen? Wie kann ich das begründen? Und zu meiner zweiten Frage??? Muß ich kündigen? Danke
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