Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

alte Elternzeit verlängern obwohl man wieder arbeitet?

Frage: alte Elternzeit verlängern obwohl man wieder arbeitet?

Anjus

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, mein Sohn wurde am 25.07.2019 geboren. Mit meinem AG wurde damals abgestimmt, dass ich nach einem Jahr wieder auf meine alte Stelle zurückgehen werde. Nun bin ich seit dem 25.07.2020 aber nicht auf meine alte Stelle zurückgekehrt und bin sehr unglücklich. Wäre es möglich, dass ich meine Elternzeit noch einmal beantrage und auf 30 Stunden gehe? Da wir uns noch ein weiteres Kind wünschen würden, möchte ich ungern das neue Elterngeld auf eine Teilzeitstelle berechnen lassen. Meiner Kenntnis nach, wird das Elterngeld aus der Arbeitszeit vor Elternzeit berechnet. Aus dem gleichen Grund, möchte ich mir gerade auch eigentlich nichts neues suchen. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank schon mal vorab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Was heißt, dass Sie nicht zurückgekehrt sind? Sind Sie einfach ferngebleiben? Das berechtigt den AG zur Kündigung. 2. Neu beantragen können Sie es mit Frist 7 Wo. - einen Anspruch haben Sie aber nicht 3. Das Eg wird aus den etzten 12 Mo. berechnet. Herausgenommen werden Monate mit MG und EG (bis zum 14 Lebensmonet) Liebe Grüße NB


Felica

Beitrag melden

Für das EG wäre es besser in VZ zu arbeiten. Dein Kenntnisstand ist da nämlich falsch da du weniger als 2 Jahre EZ eingereicht hast könnte der AG auch die EZ ablehnen. Erst ab dem 2ten Geburtstag könntest du auch ihne seine Zustimmung erneut in EZ. Mein rat, fangt mit dem Basteln für Kind 2 an, bleibe in VZ, zähneknirschend wenn du das selbe EG möchtest und wenn du in den Mutterschutz für kind 2 gehst erinnere dich daran das der AG gerne vergisst. Also für kind 2 dann 2 Jahre EZ einreichen, dann den Rest für kind 1 und dann das 3te Jahr für Kind 2. Wobei du erst einmal nur die 2 Jahre für Kind 2 mitteilen solltest, Rest im Hinterkopf behalten. So nimmst du die dir zustehenden 3 Jahre pro Kind wenigstens mit. Und solltest du planen in der EZ in TZ zu arbeiten, dann schreibe das direkt rein wenn du die EZ für kind 2 mitteilst. Am besten direkt mit Wunschzeiten. Lehnt der AG die nämlich dann nicht zeitnah ab, gilt die Meldung so komplett als zugestimmt ubd du hast mehr planungssicherheit.


Dojii

Beitrag melden

Mit deinem ersten Elternzeitantrag hast du dich für 24 Monate gebunden, sprich du hast deinem Arbeitgeber verbindlich zugesagt, dass du nach einem Jahr wieder zu deinen alten Konditionen arbeiten gehst. Anrecht die Eltern(teil)zeit wieder einseitig anzumelden hast du erst ab dem 2. Geburtstag deines Kindes, denn dann sind die 24 Monate Bindungszeitraum abgelaufen. Aktuell kannst du nur auf die Kulanz deines Arbeitgebers hoffen, aber wenn der die neue Elternzeit ablehnt hast du kein Recht und keine Möglichkeit das zu ändern. Elternzeit ist kein (!) Verschiebetatbestand, sprich wenn du jetzt eine neue Elternzeit anmelden würdest, hätte das keinen Einfluss auf ein neues Elterngeld. Es gelten einfach wieder die 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes, egal ob du da Teilzeit arbeitest, Vollzeit oder gar nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Deine Annahme, dass die Tatsache man sei in Elternzeit und das verschiebt das Elterngeld stimmt nicht!!!!! Massgeblich sind wieder die 12 Monate vor neuen Mutterschutz, wobei Monate mit EG (bis 14. Lebensmonat bei egplus bzw 12. Lebensmonat bei EG) und Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert werden. Du tust also gut daran, weiter vollzeit zu arbeiten, wenn es das gleiche eg wie bei Kind 1 sein muss


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbe ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich ...

Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2. ...

Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern?  Vielen Dank und freundliche Grüße    

Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt.  Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...

Guten Tag Frau Bader. Mein Mann und ich sind vor 3 Wochen Eltern geworden. Direkt nach der Geburt wurde festgestellt dass ich einen Kreuz-und Schambeinbruch habe und jetzt nur noch kurze Strecken an Unterarmgehstützen laufen darf und nur 20kg belasten darf.Daher kann mich selbst nicht ausreichend um mein Baby kümmern sondern mein Mann muss dies ...

Hallo, ich habe aktuell (2.4 bis 2.5) Elternzeit und Frage mich: Verlängern Feiertage die Elternzeit oder hat man hier einfach Pech und es bleibt beim angegeben Zeitraum? Danke vorab.

Hallo Frau Bader , meine Frage bezieht sich auf die Verlängerung der Elternzeit !  Wie oft darf ich innerhalb 3 Jahren die Elternzeit verlängern ? Gibt es hierzu eine Grenze?  Mein Kind wurde um Januar 2024 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen bis Januar 2026. Ich möchte diese erstmal bis 30.10.2026 verlängern. Sollten wir keine ...